Es ist 9.15 Uhr, die Verhandlung sollte beginnen. Der Angeklagte fehlt. Um 9.30 Uhr schleppt sich Axel Fischer in den Raum 275 B des Münchner Justizzentrums. Unten beim Einlass, berichtet eine Zeugin, habe er noch „recht fidel“ ausgesehen. Jetzt wirkt der 59-Jährige apathisch, gebrochen, allemal verhandlungsunfähig. Dem Vorsitzenden Richter Jochen Bösl bleibt nichts anderes übrig: Er ruft einen Arzt herbei, der Fischer untersuchen soll, die Sitzung ist unterbrochen. Mal wieder.
Das ist so einer dieser Tage im Verfahren gegen Axel Eduard Fischer, die man inzwischen typisch nennen kann. Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete aus Karlsruhe muss sich vor dem Oberlandesgericht München wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit behaupten. Die Generalstaatsanwaltschaft beschuldigt ihn, Geld aus Aserbaidschan angenommen zu haben, einige Zehntausend Euro in bar. Im Gegenzug soll er in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Pace) positive Reden im Sinne des autokratischen Regimes in Baku gehalten und Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Fischer, Mitglied des Deutschen Bundestags von 1998 bis 2021, war in Pace von 2010 bis 2018 aktiv. Er weist alle Vorwürfe strikt zurück. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Der Vorwurf: Zehntausende Euro aus Aserbaidschan im Gegenzug für positive Reden
Der Ex-Parlamentarier stand schon von Januar an in München vor Gericht, zusammen mit dem früheren CSU-Abgeordneten Eduard Lintner. Da sich Fischer aber mehrmals kurzfristig krank meldete, wurde sein Verfahren abgetrennt. Schon damals drängte sich Beobachtern der Verdacht auf, der Angeklagte werde sich nicht konstruktiv an dem Verfahren beteiligen, sondern alles daran setzen, es zu behindern und vor allem zu verzögern. Im Januar 2026 wird ein Hauptvorwurf der Anklage, die Annahme einer Bar-Summe von 20 000 Euro aus Aserbaidschan, zehn Jahre nach der mutmaßlichen Tat verjähren. Die Verjährungsfrist läuft weiter, obwohl das Verfahren eröffnet ist.
Nach einem Geständnis erhielt Lintner wegen Bestechung von Mandatsträgern ein relativ mildes Urteil, neun Monate Haft auf Bewährung. Es ist noch nicht rechtskräftig. Fischer hingegen möchte offensichtlich den Eindruck erwecken, mit den fraglichen Vorgängen im Europarat rein gar nichts zu tun zu haben. Schon der Prozessauftakt Anfang Oktober musste verschoben werden, weil Fischers Ehefrau, die als Wahlverteidigerin fungieren sollte, angab, die Ladung nach München nicht erhalten zu haben. Fischer selbst kam 45 Minuten zu spät.
Zwei Wochen später dasselbe Muster: Fischer kommt deutlich zu spät, Probleme mit der Bahn. Seine Frau erscheint wieder nicht, obwohl sie die Ladung nachweislich erhalten hatte. Später attackiert Fischers Anwalt Heiko Hofstätter Gericht und Staatsanwaltschaft frontal, spricht von „Behauptungen ins Blaue hinein“. Die Anklage sei völlig unzureichend, es gebe keine Beweise für irgendwelche Geldzahlungen. Vor etwas mehr als zwei Wochen der jüngste Termin: Fischer meldet sich krank, begibt sich in ein Karlsruher Spital. Der dortige Arzt meldet ihn nach der Untersuchung reisefähig. Fischer kommt nach München, ein Arzt erklärt ihn für verhandlungsfähig. Am Abend wird eine halbe Stunde verhandelt.
Bis Januar sind fast täglich Verhandlungen angesetzt, trotzdem könnte es zeitlich eng werden für das Gericht
Nun also der siebte Verhandlungstag, theoretisch. Wieder eine Farce. Es ist 10.15 Uhr. Der Arzt hat Fischer im Gerichtssaal untersucht. Blutdruck 160/90, Puls 120, ganz ok für sein Alter. Aber: Der Angeklagte klage über zunehmende Schmerzen, vor allem im Nacken, einen unsicheren Gang, eingeschränkte Orientierung, flimmernde Sehstörungen. Das könne auf einen Schlaganfall hinweisen, den müsse man im Krankenhaus ausschließen. Fischer sitzt derweil mit geschlossenen Augen auf seinem Stuhl, den Kopf in die Hand gestützt. Schließlich legt er den Oberkörper auf das Pult vor ihm.
Der Richter ist ungehalten. Wie lange das dauern werde in der Klinik, fragt er. Und ob Fischer dann verhandlungsfähig sei, wenn er keinen Schlaganfall habe. Heute jedenfalls nicht, sagt der Arzt. Morgen, am Dienstag, könnte es eventuell gehen. Wenn nicht, wird es eng für das Gericht, das bis Januar fast täglich Verhandlungen angesetzt hat. Wegen der Herbstferien musste das Verfahren schon mehr als zwei Wochen pausieren. Wenn es nicht spätestens Freitag weitergeht, müsste der Prozess von vorne beginnen. Eine Katastrophe. Am Freitag allerdings, das hat Fischer schriftlich wissen lassen, könne er leider nicht, da werde die Urne seines verstorbenen Vaters beigesetzt. Richter Bösl bleibt hart: „Der Termin ist nicht aufgehoben.“ Eine Urnenbeisetzung sei „zeitlich steuerbar“.
Und Fischers Ehefrau? Das Gericht hatte sie für heute geladen, sie sollte als Zeugin aussagen. Sie ist wieder nicht erschienen. Was ist mit ihr, fragt Bösl ihren Mann, der das wissen sollte. Keine Antwort.
Der Richter schließt die Sitzung, die keine war. „Was für eine Schmierenkomödie“, entfährt es Margarete Bause, die den Prozess für Transparency International beobachtet.

