Arbeitsrecht:Die SPD will ein neues Arbeitszeitgesetz

Arbeitsrecht: Historische Stechuhr zur Arbeitszeiterfassung: Heute gibt es dafür oft digitale Systeme.

Historische Stechuhr zur Arbeitszeiterfassung: Heute gibt es dafür oft digitale Systeme.

(Foto: Gerhard Leber via www.imago-images.de/imago images/Gerhard Leber)

Nach dem Grundsatzurteil zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitszeit macht die Regierungspartei Druck: Jetzt brauche es verbindliche Regeln - und Sanktionen, wenn Arbeitgeber dagegen verstoßen.

Von Roland Preuß, Berlin

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts will die SPD-Bundestagsfraktion eine flächendeckende Erfassung der Arbeitszeit per Gesetz durchsetzen. Das Gericht habe festgestellt, dass schon jetzt alle Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssten, sagte die Vizevorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Dagmar Schmidt, der Süddeutschen Zeitung. Nun sei der Gesetzgeber gefordert, "klare und praktikable Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiterfassung zu schaffen". Das Bundesarbeitsgericht hatte am Dienstag ein Grundsatzurteil gefällt, das den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter verändern dürfte, insbesondere von denen, die unbezahlte Überstunden leisten.

Konkreter wurde Bernd Rützel, der Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses im Bundestag. "Wenn die Arbeitszeiterfassung Pflicht ist, dann muss es für Verstöße auch Sanktionen geben", sagte der SPD-Politiker. Es müsse geregelt werden, wie die Arbeitszeit aufgezeichnet werde. "Dies muss manipulations- und fälschungssicher sein. Entsprechende Apps gibt es längst." Rützel fordert nun "schnell eine gesetzliche Regelung", und zwar eine mit möglichst wenigen Ausnahmen. "Es geht um alle abhängig Beschäftigten", sagte er. "Ausgenommen bleiben leitende Angestellte."

Noch ist unklar, was genau aus dem Urteil folgt, eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. In der kurzen Mitteilung zu dem Urteil schreibt das Bundesarbeitsgericht (BAG), die Arbeitgeber seien "gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen". Es berief sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der 2019 geurteilt hatte, die EU-Mitgliedstaaten müssten Arbeitgeber gesetzlich zur Einrichtung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichten. Dazu hat sich die Politik in Deutschland jedoch bisher nicht durchringen können. Gerichtspräsidentin Inken Gallner sagte, nach dem EuGH-Urteil habe Deutschland Gestaltungsspielraum "über das Wie, nicht das Ob der Arbeitszeiterfassung".

Auch Home-Office und digitales Arbeiten sollen erfasst werden

Der renommierte Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing mahnt, noch stehe nicht fest, ob das Gericht tatsächlich verlange, dass die Betriebe die Arbeitszeit aufzeichnen müssen - oder ob sie lediglich ein System zur Aufzeichnung bereitstellen müssen. Dann müssten es die Beschäftigten nicht unbedingt nutzen. Das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) erklärte nach dem Urteil, welche Weiterungen sich für den Gesetzgeber ergäben, könne man erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung einschätzen. Das Ministerium arbeite an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

Fraktionsvize Schmidt sagte, es gehe nicht darum, alle Unternehmen mit "Stechuhren" und Kosten zu belasten, sondern man wolle ein digitales System ermöglichen, "das auch Home-Office und mobiles Arbeiten miterfasst". Rützel sagte, die Aufzeichnung solle so einfach wie möglich sein, aber manipulationssicher. "Es darf auf keinen Fall im Nachhinein auf Papier möglich sein, so wie es bisher bei der Dokumentation des Mindestlohns ist." Bei Mindestlohnjobs müssen die Arbeitgeber bereits jetzt die Arbeitszeit erfassen, haben dafür aber eine Woche Zeit. Das erschwert staatliche Kontrollen.

Arbeitsminister Heil hatte bereits Anfang des Jahres versucht, eine manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit in mehreren Branchen einzuführen, er ließ entsprechende Regelungen in den Gesetzentwurf zum Mindestlohn schreiben. Der Koalitionspartner FDP aber ließ die Passagen wieder streichen. Die Begründung der Liberalen: Dies würde die Betriebe mit zu viel Aufwand belasten.

Die FDP setzt auf flexible Arbeitszeitmodelle

Auch nach dem Urteil argumentiert die FDP für eine Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln, nicht für weitere Einschränkungen. Die Gestaltung einer möglichen angepassten Arbeitszeiterfassung sollte, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, in gemeinsamer Prüfung mit den Sozialpartnern geschehen, sagte der FDP-Arbeitsmarktexperte Pascal Kober dem Spiegel - also auch in Absprache mit den Arbeitgeberverbänden. Diese haben das Urteil scharf kritisiert. Auch dürfe die Koalition das Ziel, flexible Arbeitszeitmodelle weiterhin zu ermöglichen, nicht aus den Augen verlieren, sagte Kober.

Der Ausschussvorsitzende Rützel sagte, manche Unternehmen fürchteten in Wahrheit nicht die Arbeitszeiterfassung, sondern dass sie künftig alle Überstunden bezahlen müssten. "Um das zu verschleiern, argumentieren manche aus der Opposition mit Bürokratie - und wiederum andere, vielleicht auch aus der Koalition, wollen Zeit schinden." Auf das Urteil aber müsse man schnell reagieren.

Zur SZ-Startseite
Porsche E-Macan kommt ab 2023 aus Leipzig

SZ PlusMeinungArbeitszeit
:Die Vier-Tage-Woche ist richtig

Die meisten Deutschen träumen davon, weniger zu arbeiten. Das ist durchaus möglich - wenn Politik, Gewerkschaften und Firmen zusammen helfen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: