Arbeitsrecht:Europa-Gericht soll über Kopftuch entscheiden

Ein Drogeriemarkt verbietet einer muslimischen Kassiererin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Darf er das?

Mit der Frage, ob eine Kassiererin der Drogeriekette Müller im Dienst ein Kopftuch tragen darf, soll sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) befassen. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt lehnte eine Entscheidung dazu am Mittwoch zunächst ab und reichte den Fall weiter. Zuvor hatten sowohl das Arbeitsgericht Nürnberg als auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg der Frau recht gegeben. Ihr war vom Arbeitgeber das Kopftuch mit der Begründung verboten worden, Kunden könnten sich in ihrer religiösen Überzeugung verletzt fühlen und deshalb nicht mehr kommen. Das Landesarbeitsgericht wies dies mit dem Hinweis zurück, Frauen mit muslimischem Kopftuch gehörten mittlerweile zum Straßenbild. Der EuGH hatte 2017 in zwei anderen Fällen einmal für und einmal gegen eine Kopftuchträgerin entschieden. Nun soll er sagen, ob eine "allgemeine Anordnung" des Arbeitgebers genüge, um eine Kleiderordnung durchzusetzen.

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