Arbeitsmarktgesetze:Zwölf Seiten voller Korrekturen

Die beiden Arbeitsmarktgesetze aus dem Haus von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement werden die Abstimmung am Freitag dominieren. Anders als vielfach behauptet, verständigten sich die Koalitionsspitze und die Reformkritiker in diesen Tagen nicht nur auf drei Korrekturen an den Paketen. Die Änderungsanträge füllen insgesamt zwölf Seiten.

(SZ vom 15.10.2003) - Viele Punkte sind rein technischer Natur, einige aber auch substanziell - und vor allem teuer.

Hartz III (Reform der Bundesanstalt für Arbeit):

Die Entscheidung über die Zukunft der Landesarbeitsämter wird doch nicht der Bundesanstalt für Arbeit übertragen. Stattdessen soll das Gesetz den bisherigen Rechtszustand festschreiben. Über mögliche Änderungen sollen letztlich die Länder im Bundesrat mit abstimmen, obwohl dieses Reformgesetz nicht zustimmungspflichtig ist.

Die Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sollen nicht nur Sachkosten und Qualifizierungskosten für ihre Arbeitslosen erstattet bekommen, sondern auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Wer nach der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen ins Berufsleben zurückkehrt, soll in jedem Fall Zugang zu allen Förderprogrammen der Ämter behalten.

Hartz IV (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe):

Dieses Gesetz schmerzt die Kritiker besonders. Sie setzten vor allem den zusätzlichen Freibetrag von 200 Euro für die Altersvorsorge durch. Damit werden insgesamt Vermögen von bis zu 400 Euro pro Lebensjahr des Arbeitslosen nicht angerechnet.

Für Lebensversicherungen und Rentensparverträge gilt zugleich aber ein Höchstbetrag von 13000 Euro. Dazu kommen Sonderregeln für Behinderte oder in Härtefällen. Die Sozialämter von Städten und Gemeinden werden verpflichtet, mit der Bundesanstalt für Arbeit zusammenzuarbeiten.Die Arbeitsämter sollen darüber wachen, dass kein Arbeitsloser in einen Job gedrängt wird, der unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Minijobs bleiben aber zumutbar.

Arbeitslose müssen grundsätzlich nur dann einen Job annehmen, wenn die Betreuung ihrer Kinder sichergestellt ist. Alle Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern bekommen einen Zuschlag. Keinesfalls soll es einen Unterhaltsanspruch von Eltern an Kinder oder umgekehrt geben. Als nicht erwerbsfähig gilt, wer krank oder behindert ist und deshalb nicht drei Stunden täglich arbeiten kann. Im Streitfall gelten die Kriterien des Rentenrechts. Anders als geplant kann der Bund nicht per Verordnung über die Erwerbsfähigkeit entscheiden. Erwerbsfähige Ausländer werden gefördert, wenn sie Aussicht auf eine Arbeitserlaubnis haben.

Verabschieden wollen SPD und Grüne am Freitag auch das zustimmungspflichtige Gesetz zur Reform der Sozialhilfe. Darin enthalten ist die Pauschalierung der Zusatzleistungen für Kleider oder Möbel. Die Empfänger sollen möglichst unabhängig wirtschaften. Einmalzahlungen soll es nur noch bei mehrtägigen Klassenfahrten oder nach Kindergeburten geben. Die Verwaltung soll vereinfacht werden.

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