Arbeitsmarkt:Fördern und überfordern

Hartz-IV-Sanktionen vor Bundesverfassungsgericht

Dürfen Hartz-IV-Leistungen einfach gekürzt werden? Nein, finden diese Demonstranten in Karlsruhe. Darüber entscheiden werden letztlich die Richter des Bundesverfassungsgerichts.

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Vor dem Verfassungsgericht schildern Vertreter von Regierung, Jobcentern und Sozialverbänden, was Hartz-IV-Sanktionen bewirken - der Dissens ist groß.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte schon fast vier Stunden Verhandlung hinter sich, als Johannes Masing einmal sein Störgefühl zum Ausdruck bringen wollte. Es gebe da doch eine gewaltige Divergenz zwischen dem Konzept des Gesetzgebers und der Wahrnehmung der Sozialverbände, stellte der Verfassungsrichter fest. Sicher, der Gesetzgeber hatte die besten Absichten, als er mit seinem Slogan "Fördern und Fordern" den Bezug von Arbeitslosengeld II an die Mitwirkung der Betroffenen knüpfte und für mangelnde Kooperation Kürzungen vorsah. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wiederholte das an diesem Dienstag im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts noch einmal: "Es geht darum, dass wir in Deutschland Arbeitslosigkeit nicht verwalten, sondern überwinden wollen." Die Leistungskürzungen aber, als Hartz-IV-Sanktionen bekannt, führen zu Isolation, Armut oder prekären Jobs - und im schlimmsten Fall auf die Straße. Das sagen die Sozialverbände. Kurzum: Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob hier ein Fall von gut gemeint und schlecht gemacht vorliegt.

Das Verfahren trifft mitten in eine politische Auseinandersetzung, die - so fasste es der SPD-Minister zusammen - "seit 15 Jahren mit aller Härte geführt wird". Auslöser ist ein Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha: Ein gelernter Lagerlogistiker sollte in einen Job als Lagerarbeiter vermittelt werden, aber lehnte ab - er wollte lieber in den Verkauf. Das Jobcenter kürzte seine Leistungen um 30 Prozent - es blieben 270 Euro. Dann drückte ihm sein Fallmanager einen Vermittlungsgutschein für eine Erprobung bei einem Arbeitgeber in die Hand. Er löste ihn nicht ein - 60 Prozent Abschlag, es blieben ihm 150 Euro. Die nächste Stufe auf dem Weg nach unten wäre die komplette Streichung gewesen. Auch das kommt vor.

Es gibt keinen Spielraum für die Behörden, auf individuelle Härten einzugehen

Susanne Baer, zuständige Berichterstatterin im Ersten Senat, wies in ihrer Einführung auf ein paar heikle Punkte des Gesetzes hin. Danach seien die Kürzungen zwingend und ihre Dauer starr auf drei Monate festgelegt - kein Spielraum für die Behörden also, auf individuelle Härten einzugehen. Und auf der härtesten Stufe der Sanktionsleiter seien sogar die Kosten der Unterkunft weg, und womöglich die Krankenversicherung.

Minister Heil bemühte sich klarzustellen, dass solche Sanktionen die Ausnahme seien. Die Quote lag vergangenes Jahr bei 3,1 Prozent der Arbeitsuchenden, und der allergrößte Teil der Sanktionen betrifft Terminversäumnisse und Ähnliches, die lediglich mit zehn Prozent Abschlag geahndet werden. Aber es handelt sich eben um Menschen, und zwar ein paar Zehntausend, denen die Hilfe drastisch gekürzt wird. Eine Hilfe wohlgemerkt, die ohnehin nicht mehr als das menschenwürdige Existenzminimum von derzeit 424 Euro umfasst. Die Richter interessierten sich vor allem für die Voraussetzungen solcher Kürzungen. Und für die Frage, ob das Fordern nicht eher ein Überfordern ist.

Zwar berichteten die Vertreter der Jobcenter in den schönsten Farben, wie sie erst einmal eine "Potenzialanalyse" erstellen, auf der dann gemeinsam mit dem "Kunden" eine "Eingliederungsvereinbarung" geschlossen werde. Alles laufe komplett transparent und im steten Bemühen, in Kontakt mit den Betroffenen zu kommen. Detlef Scheele, Direktor der Bundesagentur für Arbeit, lobte die hohen Erfolgsquoten der "Weiterbildung mit Abschlussbezug". Die Sanktionen, ja gut. Das sei halt ein "Mittel, um Mitwirkungspflichten zu thematisieren", sagte Claudia Czernohorsky-Grüneberg vom Jobcenter Frankfurt. Das klang so, als nehme man die "Kunden" gern auch mal in den Arm.

Die Sozialverbände zeichnen da ein deutlich anderes Bild. Sanktionen träfen vor allem Menschen in persönlichen und psychischen Krisen oder solche, die sich von der Verwaltung überfordert fühlten, sagte Friederike Mussgnug von der Diakonie Deutschland. "Die sind oft nicht in der Lage, ihre Post zu öffnen." Die Caritas diagnostizierte eine "Asymmetrie" zwischen Jobcenter und Betroffenen. Die Initiative Tacheles ergänzte, die angeblich so individuellen "Eingliederungsvereinbarungen" seien oft standardisiert und voller Juristendeutsch. Und der DGB warnte davor, dass selbst vermeintlich erfolgreiche Vermittlungen eine Abwärtsspirale in Gang setzen können. "Die Pflicht, jede Arbeit anzunehmen, wird die prekären und niedrig entlohnten Jobs ausweiten", so Annelie Buntenbach aus dem DGB-Bundesvorstand.

Die Fragen der Richter zielten deshalb vor allem auf die Wirksamkeit der Maßnahmen, die den Betroffenen abverlangt werden. "Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass sehr viele dadurch nicht erreicht werden", sagte Susanne Baer. Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betonte ganz generell die Notwendigkeit, die Menschen möglichst schnell zu vermitteln, um ein sogenanntes Scarring zu verhindern - eine "Narbenbildung" durch das Stigma der Arbeitslosigkeit.

Das Licht, das eine Online-Umfrage der Initiative Tacheles auf die Sanktionen wirft, ist jedenfalls schummrig. Mehr als 20 000 Personen hatten in den beiden Wochen vor der Verhandlung an der Befragung teilgenommen, unter ihnen knapp zwei Drittel Betroffene sowie Anwälte, Sozialberater, Betreuer - und mehr als 1300 Mitarbeiter von Jobcentern. Tragen Sanktionen dazu bei, dass Hartz-IV-Empfänger die Hilfebedürftigkeit überwinden? Das weitaus überwiegende Nein war zu erwarten. Dass aber auch 50 Prozent der Jobcentermitarbeiter mit "Nein" oder "eher Nein" antworteten, kam etwas überraschend. Ähnlich fällt das Ergebnis aus, als nach dem Integrationserfolg auf dem Arbeitsmarkt gefragt wird. Zwar räumte die Initiative ein, dass die Befragung nicht repräsentativ sei. Aber die Ergebnisse bestätigen die Skepsis gegenüber den Kürzungen.

Besonders schwierig dürfte es sein, Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu rechtfertigen, die der Sozialverband Deutschland (inklusive der in Bildungsmaßnahmen "geparkten" Betroffenen) mit mehr als 1,2 Millionen Menschen beziffert. Ihre Chancen sind so schlecht, dass Kürzungen eher nach Unmenschlichkeit als nach Motivation aussehen. Das Verfassungsgericht wird sein Urteil erst in einigen Wochen verkünden.

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