Die Karlsruher Richter entschieden diese Woche etwas, wozu der Politik die Kraft fehlte - obwohl es kaum umstritten ist. Das Bundesverfassungsgericht verbot die härtesten Hartz-IV-Sanktionen. Wer etwa Jobangebote ablehnt, dem darf künftig zwar weiter ein Teil der monatlichen Hilfe von regulär gut 400 Euro gestrichen werden. Aber nicht mehr alles, wovon er leben könnte. Gegen diese Humanisierung von Hartz IV protestieren nicht einmal die Arbeitgeberverbände.
Arbeitslosigkeit:Einfacher, digitaler, humaner
Es gibt viele Ideen, Langzeitarbeitslose in Jobs zu bringen. Modellprojekte zeigen, wie das gehen kann. Dafür aber ist politischer Mut nötig.
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