Man sollte in die ungewöhnlich lange Bearbeitungsdauer nichts hineingeheimnissen. Dass von der Verhandlung über die Hartz-IV-Sanktionen bis zum Urteil an diesem Dienstag neuneinhalb Monate ins Land gegangen sind, lag schlicht an einem Krankheitsfall im Ersten Senat; so etwas kommt auch im Bundesverfassungsgericht vor. Womöglich enthält auch das Urteil eine Art Krankheitsdiagnose - für ein Sozialsystem, dessen Härten die Menschenwürde tangieren.
Die zentrale Frage des Verfahrens klingt ein bisschen nach Logiktest: Darf der Staat vom staatlich garantierten Minimum noch etwas abziehen? Darf er eine Leistung kürzen, die definitionsgemäß an der Untergrenze dessen liegt, was der Mensch zum Leben braucht? Denn das Arbeitslosengeld II, wie Hartz IV korrekt heißt, ist nach einem Modus berechnet, der das "menschenwürdige Existenzminimum" abbilden soll. Was im Umkehrschluss heißt: Wer da kürzt, gefährdet Existenzen.
Geklagt hatte ein Arbeitsloser, dem vom damaligen Regelsatz (391 Euro) 117 Euro abgezogen wurden, weil er einen Job als Lagerarbeiter abgelehnt hatte; er wollte in den Verkauf. Wer aber ein zumutbares Angebot ablehnt, dem kürzt das Jobcenter zuerst 30, im Wiederholungsfall 60 Prozent. In Extremfällen sind auch komplette Streichungen möglich. Am häufigsten kommen Zehn-Prozent-Kürzungen wegen nicht eingehaltener Termine vor; drei Viertel der 900 000 Sanktionen im vergangenen Jahr betrafen diese Konstellation.
Das Gericht muss also entscheiden, was sein großes Versprechen aus seinem Hartz-IV-Urteil von 2010 wert ist, der Staat müsse den "gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers" decken. Das ist eine Verfassungsfrage, aber sie bietet Gelegenheit für einen intensiven Blick darauf, wie hilfreich Hartz IV bei der Überwindung von Arbeitslosigkeit in der Praxis ist. "Fördern und Fordern", so lautete einst der griffige Slogan. In der Verhandlung im Januar waren auf der Richterbank freilich Zweifel daran laut geworden, ob das "Fordern" nicht eher auf ein "Strafen" hinausläuft. Denn dass Kürzungen den Arbeitslosen wirklich Beine machen, sich schleunigst um Jobs zu kümmern, spiegelt eher den Wunsch des Gesetzgebers als die Wirklichkeit in den Jobcentern wider. Viele werden damit noch tiefer in eine Spirale aus Demütigung und Isolation geschickt, aus der heraus sie erst recht keine Anstellung mehr finden. Sanktionen träfen vor allem Menschen in persönlichen und psychischen Krisen, kritisierten Sozialverbände.
So dürfte es niemanden überraschen, wenn das Gericht am aktuellen System zumindest ein paar Korrekturen einfordern würde. Umstritten war in der Anhörung beispielsweise, dass die Sanktionen zwingend sind und keine Ausnahme für Härtefälle vorsehen. Fragwürdig ist auch die Möglichkeit, sogar Leistungen für Miete und Heizung nicht mehr zu zahlen - was die Menschen dann eher in die Obdachlosigkeit befördert als in einen Job. Es könnte also die Notwendigkeit einer Reform auf die Bundesregierung zukommen, vielleicht reicht auch ein Reförmchen. Übrigens wird ein Ex-Politiker das Urteil verkünden: Vizepräsident Stephan Harbarth, der vor einem Jahr aus der Unionsfraktion nach Karlsruhe wechselte. Es ist seine Premiere.