Arbeitsgericht:Recht auf Vorstellungsgespräch

Von Detlef Esslinger

Im öffentlichen Dienst müssen Bewerber, die schwerbehindert sind, zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden - sofern sie "fachlich nicht offensichtlich ungeeignet" sind. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab am Donnerstag einem Mann recht, der sich 2015 in Nordrhein-Westfalen als Gerichtsvollzieher beworben und seine Behinderung angegeben hatte. Gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz hätte das Land nun die Vermutung widerlegen müssen, dass er nur wegen seiner Behinderung nicht eingeladen wurde. Diese Widerlegung sei dem Land nicht gelungen, fanden die Erfurter Richter. Sie bestätigten damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln. Dem Mann stehe nun eine Entschädigung von 3717,30 Euro zu

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