Arbeit und Soziales:Nach getaner Arbeit

Für die SPD ist sie ein Herzensprojekt, für die CDU ein Daueraufreger: Wer soll die Grundrente bekommen und wie soll sie finanziert werden?

Von Henrike Roßbach, Berlin

Arbeit und Soziales: Im Augenblick können viele, die Anspruch auf die Grundrente hätten, nur abwarten – denn die Koalition wird sich nicht einig.

Im Augenblick können viele, die Anspruch auf die Grundrente hätten, nur abwarten – denn die Koalition wird sich nicht einig.

(Foto: Jörg Buschmann)

Die Grundrente ist derzeit das vermutlich größte Herzensprojekt der Sozialdemokraten - und ein riesiger Konfliktherd innerhalb der großen Koalition. Warum eigentlich? Und was genau plant der sozialdemokratische Bundessozialminister Hubertus Heil? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist die Grundrente eigentlich?

Die Grundrente soll dafür sorgen, dass diejenigen, die lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben, später eine Rente bekommen, die über der Grundsicherung liegt - auch wenn ihre gesammelten Rentenanwartschaften das eigentlich nicht hergeben würden. Erreicht werden soll das, indem ihre gesammelten Rentenpunkte aufgewertet werden - im Zweifelsfall, bei besonders niedrigen Renten, sogar bis hin zu einer Verdoppelung der Ansprüche. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze; die betreffenden Renten werden maximal auf 80 Prozent der Durchschnittsrente angehoben. Das Sozialministerium nennt als Beispiel eine Friseurin, die 40 Jahre lang 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient hat. Sie käme derzeit auf eine Rente von 512,48 Euro im Monat, mit der Grundrente wären es 960,90 Euro monatlich.

Wer hätte Anspruch auf die Grundrente?

Die erste Voraussetzung sind mindestens 35 Jahre "Grundrentenzeiten". Dazu zählen die Jahre, in denen jemand gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, aber auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Teilzeit oder Vollzeit spielen keine Rolle. Wer wegen langer Phasen der Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen nicht auf diese 35 Jahre kommt, geht leer aus. Hinzu kommt noch eine zweite Bedingung: In diesen 35 Jahren müssen im Schnitt mindestens 0,24 Entgeltpunkte im Jahr gesammelt worden sein. Auf den gesammelten Entgeltpunkten basiert die Berechnung der persönlichen Rente: Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Wer überdurchschnittlich verdient, sammelt mehr Entgeltpunkte, wer unterdurchschnittlich verdient weniger. Weil die durchschnittlichen Rentenanwartschaften von langjährigen Geringverdienern durch die Grundrente maximal auf 0,8 Entgeltpunkte angehoben werden sollen, hat naturgemäß nur derjenige einen Anspruch, der mit seiner eigentlichen Rente unter dieser Marke bleibt.

Wird die Bedürftigkeit geprüft?

Geht es nach Bundessozialminister Hubertus Heil und seiner Partei: Nein. Eine Prüfung der Bedürftigkeit, ob also potenzielle Grundrentenempfänger oder ihre Partner Vermögen oder andere Einkünfte haben, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen. Das steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag - und stößt auf erbitterten Widerstand beim Koalitionspartner. Die Union hatte sich zuletzt in dem Sinne auf die SPD zubewegt, als dass sie eine abgespeckte Bedürftigkeitsprüfung ins Spiel brachte. Der Vorschlag, für den unter anderem der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) eintritt, sieht vor, dass - anders als bei Hartz IV - nur laufende eigene Einnahmen sowie Partnereinkommen überprüft werden sollen, nicht aber Wohneigentum oder Vermögen. Die SPD lehnt das bisher ab.

Wie viele Grundrentner könnte es geben?

Sozialminister Heil rechnet mit rund drei Millionen Empfängern; 80 Prozent seien Frauen. Insgesamt würden dem Ministerium zufolge elf Prozent aller Rentner im Westen und 15 Prozent der Rentner im Osten profitieren. Geht es nach Heil, soll die Grundrente von 2021 an gezahlt werden - das gilt für Neurentner ebenso wie für heutige Rentner.

Plant Heil noch mehr?

Ja. Selbst mit der Aufwertung der Rentenpunkte werden nicht alle, die Anspruch auf die Grundrente haben, auf eine Rente oberhalb ihres persönlichen Grundsicherungsanspruchs kommen. Der Grund: Rentner mit kleinen Renten, die in einer der teuren Städte leben, haben so hohe Wohnkosten, dass sie sich mit der Grundsicherung besserstellen. Denn dann übernimmt das Grundsicherungsamt ihre Miet- und Heizkosten. Für sie plant Heil einen Freibetrag: Die Betroffenen bekommen Leistungen aus der Grundsicherung, dürfen aber bis zu 25 Prozent ihrer Rente behalten - dieser Teil wird nicht mehr wie bisher mit der Sozialleistung verrechnet. Gedeckelt wird dieser Freibetrag bei 106 Euro im Monat.

Was soll die Grundrente kosten?

Heils Ressort rechnet im Einführungsjahr 2021 mit rund 3,8 Milliarden Euro. 2022 sollen die Kosten dann auf 4,1 Milliarden steigen, 2023 auf 4,3 Milliarden, 2024 auf 4,5 Milliarden und 2025 schließlich auf 4,8 Milliarden Euro. Der Freibetrag wird mit 200 Millionen Euro veranschlagt, soll aber an anderer Stelle zu ähnliche hohen Entlastungen führen.

Wie soll das alles finanziert werden?

Zunächst einmal soll der Bundeszuschuss zur Rentenfinanzierung - in die Rente fließen bereits jetzt knapp 100 Milliarden Euro an Steuermitteln - erhöht werden: Im ersten Jahr um 1,8 Milliarden Euro, 2025 sollen es dann 3,4 Milliarden Euro sein. Diese Steuermittel sollen zum Teil mit Einnahmen aus der derzeit auf EU-Ebene geplanten Finanztransaktionssteuer bestritten werden; 500 Millionen Euro jährlich erhoffen sich Heil und Scholz. Zudem wollen sie Hotelübernachtungen wieder mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegen. 2009 hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung auf Drängen von FDP und CSU den Satz von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Die erhofften 700 Millionen Euro Mehreinnahmen wollen Scholz und Heil in die Grundrente fließen lassen.

Woher kommt der Rest?

Aus Beitragsmitteln anderer Sozialversicherungen. Zum einen soll die Arbeitslosenversicherung höhere Rentenbeiträge für Kurzzeitarbeitslose an die Rentenversicherung überweisen. Diese 900 Millionen Euro im Jahr sollen in die Grundrente fließen. Zudem soll der Krankenversicherungsbeitrag von Rentnern von 14,6 auf 14 Prozent gesenkt werden. Die Begründung: Rentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld und sollen deshalb einen verringerten Beitrag zahlen müssen. Die Folge: Die Hälfte dieser Entlastung entfällt auf die Rentenversicherung, weil sie die Krankenversicherung der Rentner zur Hälfte trägt. Die eingesparten 900 Millionen Euro sollen in die Grundrente fließen.

Wie sind die Reaktion in der Politik?

Aus der Union kommt vehemente Ablehnung; nicht nur wegen der fehlenden Bedürftigkeitsprüfung, sondern auch, weil Heil und Scholz auf Steuereinnahmen setzen, die es so noch gar nicht gibt. "Das machen wir nicht mit", sagte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU). Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte den Entwurf unsolide finanziert und ungerecht. "Mit solchen Manövern macht die SPD die Grundrente kaputt." Auch der Finanzexperte und EU-Spitzenkandidat der Grünen, Sven Giegold, kritisierte: "Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet Finanzminister Scholz jetzt mit der Finanztransaktionssteuer um die Ecke kommt." Denn Scholz habe die Finanztransaktionssteuer "zu einer Mini-Steuer in Brüssel dezimiert".

Wer hat sich noch geäußert?

Auch die Arbeitgeber sind empört. "Eine Grundrente geht nicht ohne Grundrechenarten", sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, und warf der SPD Parteiprofilierung kurz vor der Europawahl vor. Der Deutsche Gewerkschaftsbund dagegen lobte den Entwurf. Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sprach von einem echten Beitrag "zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts". Die Rentenversicherung selbst äußerte sich zurückhaltend. Ihrer Forderung nach einer reinen Steuerfinanzierung werde "nur teilweise nachgekommen".

Komm, lieber Mai, und mache

Im Mai, hatte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) stets gesagt, im Mai werde er seinen Gesetzentwurf zur Grundrente vorlegen. Die meisten Beobachter übersetzten "im Mai" mit "vor der Europawahl" und damit auch vor der Landtagswahl in Bremen. Als aber der Wahltermin immer näher rückte, ohne dass Heil einen Entwurf aus der Schublade zog, kamen erste Zweifel an der sozialdemokratischen Grundrenten-Choreografie auf.

Am Dienstagabend aber legten Heil und SPD-Finanzminister Olaf Scholz doch noch ihren großen Auftritt hin - vier Tage vor dem Wahlsonntag. Der erkennbar sorgsam vorbereitete Aufschlag in der "Tagesschau", inklusive Studiobesuch der beiden Minister, steht allerdings in gewissem Widerspruch zum Auftritt Heils am Morgen danach. "Ich habe immer gesagt, ich werde im Mai einen Gesetzentwurf vorlegen. Jetzt ist Mai, und zwar unabhängig von Wahlterminen", sagte Heil im Foyer seines Ministeriums in die aufgebauten Kameras. Natürlich werde in der Politik auch mal über Taktik diskutiert.

Für die Kommunalwahl und die Europawahl aber "mache ich nicht diesen Gesetzentwurf", beteuerte Heil. "Ich mache das für drei Millionen Menschen, die fleißig gearbeitet haben." Henrike Roßbach

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