Süddeutsche Zeitung

Gesundheitsministerium:Pharmalobbyist wegen Datenklau verurteilt

  • Ein Pharmalobbyist hat einen IT-Experten beauftragt, E-Mail-Postfächer im Gesundheitsministerium auszuspähen.
  • Das Landgericht Berlin verurteilt den Lobbyisten zu einer Geldstrafe in Höhe von 66 000 Euro.
  • Der IT-Experte bekommt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.

Ein Pharmalobbyist und ein früherer externer IT-Administrator des Bundesgesundheitsministeriums sind wegen Ausspähens von Daten zu Geldstrafen verurteilt worden. Serienmäßig seien in der Zeit von Ende 2009 bis Ende 2012 E-Mail-Postfächer von hochrangigen Mitarbeitern der Behörde abgeschöpft worden - "bis hin zum Minister", begründete das Landgericht Berlin. Der damalige Systemadministrator habe für weitergegebene Interna mindestens 18 600 Euro von dem Mitangeklagten erhalten.

Gegen den in der Apothekerbranche tätigen 50-Jährigen verhängte das Gericht eine Strafe von 66 000 Euro, die er in 300 Tagessätze zu je 220 Euro abzahlen muss. Der 45-jährige IT-Experte, der sich zudem wegen eines Wohnungseinbruchs mit einer Beute von 52 000 Euro sowie Besitzes von Kinderpornografie verantworten musste, bekam eine Gesamtstrafe von einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung. Einer der Verteidiger, die auf Freispruch plädiert hatten, kündigte bereits Revision an.

Das Urteil fiel mehr als sechs Jahre nach Bekanntwerden des Verdachts und nach einem 15-monatigen Prozess. Es seien passwortgeschützte E-Mail-Postfächer vor allem auf Staatssekretärsebene ausgespäht worden, hieß es weiter im Urteil. Der Lobbyist habe dem IT-Spezialisten die Personen vorgegeben, auf deren Postfächer er zugreifen sollte, sagte der Vorsitzende Richter. "Er speicherte die Informationen auf mobile Datenträger und übergab sie gegen Geld." Zunächst seien pro Lieferung 600 Euro geflossen, dann 400 Euro.

Den beiden nicht vorbestraften Angeklagten sei der Daten-Diebstahl leicht gemacht worden, hieß es weiter. Es habe damals "erhebliche Mängel" im Ministerium gegeben. So seien Zugriffe auf persönliche E-Mail-Konten nicht dokumentiert worden. Strafmildernd wertete das Gericht auch die lange Verfahrensdauer. Weil es zu Verzögerungen durch die Berliner Justiz kam, ergingen nun Urteile mit einem sogenannten Vollstreckungsabschlag. Für den Lobbyisten würden 60 Tagessätze bereits als vollstreckt gelten, für den IT-Experten fünf Monate.

Das Verfahren war 2012 nach einem anonymen Hinweis an das Ministerium ins Rollen gekommen. Ein Schaden durch den Daten-Klau sei aber nicht entstanden, hieß es am Rande des Prozesses. Der Lobbyist habe sich einen Wissensvorsprung bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen des Ministeriums in Bezug zur Apothekerschaft verschaffen wollen. Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von 180 Tagessätzen zu je 300 Euro (54 000 Euro) gegen den Lobbyisten und eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Haft gegen den IT-Experten verlangt.

Der Fall hatte 2012 für viel Empörung gesorgt. Der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) etwa hatte gesagt: "Ich bin stinksauer über solche kriminelle Energie."

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