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Antisemitismus:Leicht gesagt, schwer getan

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Die Forderung nach einem Meldesystem für antisemitische Vorfälle etwa an Schulen hat derzeit viele Unterstützer, auch im Bundestag. Doch die praktische Umsetzung macht Schwierigkeiten.

Von Christian Gschwendtner, Berlin

Es klingt nach einem klaren Bekenntnis, aber nicht nach einem durchdachten Plan. Unionsfraktionschef Volker Kauder drängt auf die Einführung eines bundesweiten Meldesystems für antisemitische Vorfälle an Schulen. Kauder will so herausfinden, wie groß das Antisemitismus-Problem tatsächlich ist. Ein Vorstoß, den auch der Zentralrat der Juden begrüßt, nachdem immer neue Fälle von religiösem Mobbing auf deutschen Pausenhöfen bekannt geworden sind.

Ob es allerdings in naher Zukunft zu einem solchen Meldesystem kommen wird, ist zweifelhaft. Die Bundestags-CDU rudert inzwischen wieder zurück. Konkrete Ideen gebe es noch keine, heißt es. Kauders Wortmeldung solle man eher als einen wohlwollenden Debattenbeitrag verstehen. Aus gutem Grund: Das CSU-geführte Innenministerium hat dem Plan bereits eine Absage erteilt. Für die Einführung eines weiteren polizeilichen Meldesystems sehe man derzeit keinen Anlass, richtet eine Ministeriumssprecherin aus. Judenfeindliche Straftaten würden bereits ausreichend registriert - auch wenn "sich der Tatort an einer Schule befindet".

Tatsächlich fehlt es nicht an einer bundesweiten Kriminalstatistik. Die jeweiligen Polizeistellen melden jede politische Straftat mit antisemitischen Hintergrund an das Bundeskriminalamt (BKA). Dort fasst man die Fälle wiederum in einer polizeilichen Statistik zusammen, die jährlich veröffentlich wird. Demnach wurden im vergangenen Jahr 1453 Straftaten registriert, die in den allermeisten Fällen (95 Prozent) Tätern aus dem rechten Spektrum zugeordnet werden.

An dieser Zahl stoßen sich viele Kritiker. Sie halten die bisherige Erfassung für nicht mehr zeitgemäß. Sowohl der Zentralrat der Juden als auch die Deutsche Polizeigewerkschaft bemängeln, dass viele antisemitische und judenfeindliche Übergriffe vor allem von muslimischen Tätern erst gar nicht zur Anzeige gebracht würden oder sich unterhalb der Strafbarkeitsschwelle abspielten.

Wenn "Jude" als Schimpfwort verwenden wird, sind nicht unbedingt Strafgesetze verletzt

Das Problem ist nur, dass auch die Kritiker keine Idee haben, wie man Anfeindungen, Pöbeleien und Drohungen einheitlich dokumentieren könnte. Gemeint sind beispielsweise fast alltäglich gewordene Sprüche, in denen "Du Jude" als Schimpfwort fungiert. Von deren Bewertung hängt nicht zuletzt auch die politische Botschaft ab, die aus so einem Meldesystem folgt.

Erst im vergangenen Jahr hat sich die Bundesregierung zwar auf die Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) geeinigt. Wie die Kriterien allerdings im Alltag angewendet werden, ist nicht unumstritten.

Bisher arbeitet nur die Berliner Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) an einem entsprechenden Pilotprojekt. Dort hat man lange über die Bewertungskriterien überlegt. Die Einordnung von judenfeindlichen Vorfällen sei trotzdem noch sehr schwierig, sagt RIAS-Gründer Benjamin Steinitz. Immer wieder fielen Meldungen durch das Raster.

Der Zentralrat der Juden sieht vor allem den neuen Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung in der Pflicht. Er solle sich genau überlegen, wie man ein bundesweites Meldesystem umsetzten könnte. Auch das dürfte noch eine Weile dauern. Bisher hat die Regierung noch nicht entschieden, wer das Amt bekleiden soll. Fest steht nur: Der neue Antisemitismusbeauftragte wird dem Innenministerium unterstellt sein.

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SZ vom 06.04.2018
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