Anti-Terror-Kampf:Sim-Karten nur noch gegen Ausweis

SIM-Karte

Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus nimmt die Bundesregierung jetzt die Prepaid-Handys ins Visier.

(Foto: dpa)
  • Die Bundesregierung ergreift im Anti-Terrorkampf weitere Maßnahmen.
  • Prepaid-Karten für Handys sollen in Zukunft nur noch gegen Vorlage eines Ausweises verkauft werden dürfen.
  • Die Opposition kritisiert das Gesetz. Man sammle dadurch nicht nur Wissen über Terroristen, sondern über die gesamte Bevölkerung.

Von Benedikt Peters, Berlin

Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus nimmt die Bundesregierung jetzt die Prepaid-Handys ins Visier. Sim-Karten, die mit Guthaben aufgeladen werden können, sollen in Zukunft nur noch gegen Vorlage eines Ausweises verkauft werden dürfen. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Eigentlich sind die Handyverkäufer bereits jetzt dazu verpflichtet, die Identität eines Kunden festzustellen. In der Praxis aber geschehe dies nicht, kritisierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der den Gesetzesentwurf eingebracht hat. "Sie können heute unter dem Namen ,Donald Duck' ein Prepaid-Handy kaufen." Straftäter und Terroristen hätten sich diesen Umstand immer wieder zunutze gemacht, um ihre Identität zu verschleiern. Dies habe die Ermittlungen von Polizei und Geheimdiensten erschwert.

Befugnisse von Geheimdiensten sollen ausgeweitet werden

Die Maßnahme ist Teil eines Gesetzespakets zur Terrorbekämpfung. Es sieht zudem vor, die Befugnisse von Geheimdiensten und Bundespolizei auszuweiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll sich demnach international besser vernetzen. Es erhält die Möglichkeit, gemeinsame Dateien mit Nachrichtendiensten anderer EU- und Nato-Staaten anzulegen. In diesen Dateien sollen Informationen zu Ermittlungen im terroristischen Milieu zusammenfließen. "Wissen ist Macht, und wir wollen den Terrororganisationen machtvoll begegnen. Dazu gehört, dass wir unser Wissen miteinander teilen", sagte de Maizière. Gewährleistet sein müsse jedoch, dass von allen beteiligten Staaten grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien und Datenschutzrichtlinien eingehalten würden.

Die Bundespolizei soll dem Entwurf zufolge in Zukunft ähnlich wie das Bundeskriminalamt verdeckte Ermittler einsetzen dürfen. Diese sollen unter Einsatz falscher Identitäten zum Beispiel gegen Schleuserbanden ermitteln.

De Maizière appellierte an den Bundestag, das Gesetzespaket zügig zu verabschieden. "Das Schließen von Sicherheitslücken duldet keinen Aufschub", sagte der Bundesinnenminister.

Kritik am Gesetz kommt von der Opposition

Die Opposition kritisiert das Gesetz. "Der neue Anti-Terror-Maßnahmenkatalog der großen Koalition sei in erster Linie ein neuer Überwachungs-Aufrüstungs-Katalog", kritisierte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Jan Korte. Man sammle nicht nur Wissen über Terroristen, sondern über die gesamte Bevölkerung.

Unterdessen äußerte sich de Maizière auch zu einem Zeitungsbericht, nach dem er mit der Abschiebepraxis der Bundesländer unzufrieden sei. Er habe "keinen Zweifel am politischen Willen der Länder", die Vorgaben des Bundes umzusetzen. Nach derzeitigem Stand sei bis Jahresende mit 90 000 bis 100 000 Abschiebungen und freiwilligen Rückführungen zu rechnen. Dies sei "gut, aber noch nicht gut genug". Man werde gemeinsame Maßnahmen vorantreiben, um die Zahl der Abschiebungen weiter zu erhöhen. Dabei gebe es bereits Fortschritte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: