Süddeutsche Zeitung

Anti-Terror-Gesetze:Die Minister-Friedrich-Pauschale

Bisher waren Anti-Terror-Gesetze befristet, Innenminister Hans-Peter Friedrich will sie pauschal unbefristet verlängern. Der Widerstand dagegen ist berechtigt und bitter notwendig - sonst wird das Ausnahmerecht zur Normalität.

Heribert Prantl

Gelegenheit macht Diebe - sagt das Sprichwort. Gelegenheit macht auch Gesetze, sagt sich der neue Bundesinnenminister: Hans-Peter Friedrich (CSU) nutzt die Verhaftung von drei Terrorverdächtigen, um zu erreichen, was er will - die pauschale und unbefristete Verlängerung aller Anti-Terror-Gesetze, die nach dem 11. September 2001 erlassen wurden.

Die allgemeine Erleichterung über die Aufdeckung eines geplanten Anschlages erleichtert es ihm, den Widerstand der FDP gegen die Entfristung des bisher Befristeten zu diskreditieren.

Doch dieser Widerstand ist berechtigt und bitter notwendig. Die geplante allgemeine Entfristung bedeutet nämlich: Aus einem Ausnahmerecht, das nach den Anschlägen 2001 in höchster Not und in höchster Eile verabschiedet wurde, wird ein Alltagsrecht. Aus Ausnahmen werden Regeln, aus Regeln wird Gewohnheit; die Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei wird endgültig aufgehoben.

Man erinnere sich: Als der Bundestag Ende 2001 unter dem Eindruck der Al-Qaida-Anschläge die gigantischen Otto-Pakete (so bezeichnet nach dem Vornamen des damaligen Innenministers Schily) hastig verabschiedete, beruhigte er sich selbst damit, dass er die Gesetze auf fünf Jahre befristete. Schily sprach von einem "epochalen Werk".

Schmarren wurde als unerlässlich ausgegeben

In der Tat: Unter dem Tarnnamen "Anti-Terror" war alles in die Pakete hineingestopft worden, was in den Depots der Rechtspolitik herumgelegen hatte. Hochgefährliche Grundrechtseingriffe einerseits und auch noch der letzte Schmarren andererseits wurden gleichermaßen als unerlässlich ausgegeben. Kaum einer blickte da durch, aber fast alle waren dafür. Wie gesagt: Nach ein paar Jahren sollten ja die Gesetze entweder automatisch auslaufen, oder aber, nach gründlichster Prüfung und Paragraph für Paragraph, verlängert werden.

Daraus wurde dann eine nochmalige ziemlich pauschale Verlängerung um weitere fünf Jahre, in einem Gesetz, das sich "Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz" nannte. Schily hatte im Mai 2005 das Motto dafür vorgegeben: Noch weiter, länger, mehr und schärfer. Im Januar 2011 läuft auch dieses Gesetz aus. Und nun soll es auf immer und ewig gelten.

Das heißt: Geheimdienste dürfen bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen jederzeit Daten abfragen. Sie dürfen in Wohnungen und Büros lauschen, was das Zeug hält, ohne dass ein Richter das genehmigen muss, ohne dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden müssen. Geheimdienste dürfen jeden überprüfen, der in einem wichtigen Betrieb arbeitet, ohne dass der je etwas davon erfährt. Natürlich gibt es einige sinnvolle Maßnahmen, die man weiterhin nutzen soll - etwa den Einsatz von Imsi-Catchern, die den Standort eines Handys ermitteln. Wo aber soll es hinführen, wenn alles für sinnvoll gehalten wird, nur deswegen, weil es alles schon gibt? Die Antwort ist einfach und bedenklich: Es führt weit weg vom Rechtsstaat.

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SZ vom 31.12.2012/jab
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