Anschlagsopfer:Mehr Unterstützung für Terroropfer

Ein Jahr nach dem Terroranschlag in Berlin

Ein Jahr nach dem Terroranschlag erinnern Kerzen auf dem Berliner Breitscheidplatz an die Opfer.

(Foto: dpa)
  • Kurt Beck, Opferbeauftragter für die Hinterbliebenen des Anschlags vom Breitscheidplatz, stellt am Mittwoch seinen Abschlussbericht vor.
  • Darin empfiehlt er mehr Geld für Angehörige und eine Anlaufstelle für Terroropfer auf Bundesebene.
  • Diese könnte ans Bundesjustizministerium angegliedert werden.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, Berlin

Der Opferbeauftragte für die Hinterbliebenen vom Breitscheidplatz, Kurt Beck, stellt am kommenden Mittwoch seinen Abschlussbericht mit Empfehlungen an die Politik vor. In den vergangenen Tagen hat er schon angekündigt, sich für eine zentrale deutsche Anlaufstelle für Terroropfer sowie für bessere finanzielle Entschädigungen starkmachen zu wollen. Details ließ er noch offen.

In dem Abschlussbericht nun empfiehlt Beck nach Informationen der Süddeutschen Zeitung konkret, nächsten Angehörigen von Terroropfern Reisekosten in Höhe von 1000 Euro zu erstatten. Dies sei besonders wichtig, wenn sie aus dem Ausland anreisten. Überhaupt sei das von 1985 stammende Opferentschädigungsgesetz für ausländische Opfer zu öffnen. Bei ihnen sollten Entschädigungszahlungen nicht mehr davon abhängen, wie lange und zu welchem Zweck sie sich in Deutschland aufgehalten haben.

Beck nennt Frankreich als Vorbild

Eine Klausel in dem Gesetz sei heute besonders befremdlich, heißt es in dem Abschlussbericht weiter: Nach Paragraf 1, Absatz 11 des Opferentschädigungsgesetzes ist es nicht anwendbar bei einem "tätlichen Angriff mit einem Fahrzeug oder Anhänger". Im Fall der Breitscheidplatz-Hinterbliebenen verzichtete die Bundesregierung nur im Rahmen des sogenannten Härteausgleichs - also letztlich aus Kulanz - auf diese Klausel, beklagt Beck.

Der Opferbeauftragte empfiehlt bei der Opfernachsorge Frankreich als Vorbild. Im Falle eines Terroranschlags wird in Paris eine zentrale Anlaufstelle eingesetzt, die "Cellule interministérielle d'aide aux victimes". Auch wird dort eine Telefonhotline für die Betroffenen geschaltet. Die Anlaufstelle hilft mit Informationen sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von medizinischen Diensten. Sie informiert Familien und erstellt Opferlisten.

Beck will nun anregen, zunächst in einem Bundesministerium ein dauerhaftes Opferschutzreferat einzurichten, das sich konstant um das "Alltagsgeschäft" kümmert und mit allen relevanten Akteuren in der Justiz und den Sozialbehörden vernetzt ist. Nur im Fall eines Anschlags soll dieses Referat sofort aufgestockt werden. Zudem soll dann eine prominente Persönlichkeit als "Opferbeauftragter" hinzugeholt werden.

Die Anlaufstelle für Terroropfer könnte in ein Ministerium integriert werden

Diese könne als "Türöffner" in die Politik und Wirtschaft dienen. Dies sei besser, als dauerhaft einen weiteren Beauftragten der Regierung zu benennen, so wie den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Jener arbeitet konstant, eigenständig und wird stets für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Wenn es um Terroropfer gehe, sei das Arbeitsaufkommen nicht konstant, argumentiert Beck.

Deshalb soll die Anlaufstelle für Terroropfer in ein Ministerium integriert sein. Ideal sei das Bundesjustizministerium. Dort liegt auch die Verantwortung für das Auszahlen von Entschädigungen. Sie werden vom Bundesamt für Justiz verwaltet. Auch wenn Bundesländer bereits Anlaufstellen für Terroropfer vorhalten, brauche man zusätzlich eine beim Bund, meint Beck. Dies sei für ausländische Opfer wichtig, aber auch wenn Opfer aus unterschiedlichen Bundesländern kämen. Seine eigene Zusammenarbeit mit dem Opferbeauftragten Berlins sei sehr gut gewesen.

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