Süddeutsche Zeitung

Gutachter im Halle-Prozess:Angeklagter voll schuldfähig

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Das mit Spannung erwartete psychiatrische Gutachten im Halle-Prozess bescheinigt dem Angeklagten trotz einer gestörten Persönlichkeit volle Schuldfähigkeit. Bei einer Verurteilung droht ihm Sicherungsverwahrung.

Das psychiatrische Gutachten, dem im Halle-Prozess eine entscheidende Bedeutung zugemessen wird, bescheinigt dem Angeklagten Stephan B. eine volle Schuldfähigkeit. "Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit aus psychiatrischer Sicht ist nicht anzunehmen", sagte der eingesetzte forensische Psychiater vor Gericht.

Zwar diagnostizierte er dem Angeklagten eine schwere komplexe Persönlichkeitsstörung sowie Anzeichen für Paranoia und Autismus. Die Steuerungsfähigkeit und das Unrechtsbewusstsein des Mannes seien aber nicht beeinträchtigt, resümierte der Gutachter. Beide Punkte sind entscheidend für die Beurteilung der Schuldfähigkeit.

Anders als Täter, die im Wahn handeln, habe der Angeklagte seine Tat minutiös geplant und sei in der Lage gewesen, mit dem Anschlag auf einen ihm günstig scheinenden Anlass zu warten. Dazu seien Täter, die im Wahn handeln, nicht in der Lage.

Einsicht oder gar Bedauern habe der Angeklagte nicht gezeigt, sagte der Psychiater, der den Angeklagten etwa zwölf Stunden während seiner Untersuchungshaft gesprochen und untersucht hatte. Deshalb sei mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Mann vergleichbare Taten wieder verüben würde, falls es ihm möglich wäre.

Auf dieser Grundlage könnte das Gericht im Falle eines Schuldspruchs eine Sicherungsverwahrung nach der Freiheitsstrafe verhängen. Das Verfahren um den Anschlag läuft seit Juli.

Stephan B. erschoss zwei Menschen

Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwer bewaffneter Mann versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen, um dort am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur ein Massaker anzurichten. Nachdem er nicht in das Gotteshaus gelangt war, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und kurz darauf einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss.

Der 28 Jahre alte Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet. Der Prozess läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg, findet aus Platzgründen aber in Magdeburg statt.

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Quelle:
SZ vom 04.11.2020
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