Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016:Brisanter Bericht aus dem Norden

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Ein Bericht des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern mit Informationen zum Attentäter des Berliner Breitscheidplatzes, Anis Amri, soll nie beim ermittelnden Bundeskriminalamt angekommen sein. (Foto: dpa)

Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern soll eine brisante Meldung zu Anis Amri unter Verschluss gehalten haben. Nun soll sich dazu ein Verfassungsschutzmitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft gemeldet haben.

Von Florian Flade

Es kam viel Papier zusammen nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016. Bundesweit waren Behörden aufgefordert, alle vorliegenden Informationen zur Tat oder zum Attentäter Anis Amri an den Generalbundesanwalt zu liefern. Und es gab tatsächlich reichlich Material. Denn Amri war für die Sicherheitsbehörden kein Unbekannter. Gleich in mehreren Bundesländern hatte man lange gegen ihn ermittelt.

Und so erreichten die Bundesanwaltschaft in den Wochen nach dem Attentat viele Akten. Von Polizeibehörden, Verfassungsschutzämtern, aus Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden. Aus Nordrhein-Westfalen, Berlin, aus Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg. Überall dort gab es etwa zu Amri.

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Nach Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung besteht nun der Verdacht, dass ein ziemlich brisanter, bislang unbekannter Bericht zu Anis Amri die BKA-Ermittler damals nicht erreicht hat. Es soll sich um ein Papier des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern handeln.

Im Februar 2017, wenige Wochen nach dem Anschlag in Berlin, soll eine Quelle des Verfassungsschutzes einen Hinweis zum Attentäter geliefert haben. Es soll, so berichtete angeblich die V-Person, eine Verbindung zwischen Anis Amri und einem Waffenhändler in Norddeutschland geben, der bereits in anderen Fällen Waffen für Terroristen beschafft habe.

Dieser Hinweis, eine sogenannte Quellenmeldung, soll beim ermittelnden BKA allerdings nie angekommen sein. Aus Sicherheitskreisen heißt es dazu, ein ranghoher Mitarbeiter der Behörde habe damals eine Weiterleitung untersagt, da die Information der V-Person als unglaubwürdig eingestuft worden sei.

Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes meldet sich bei der Bundesanwaltschaft

Im Oktober 2019 soll sich dann überraschend ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern beim Generalbundesanwalt gemeldet und darum gebeten haben, als Zeuge befragt zu werden. Er wolle Angaben machen zu dem Bericht, der die ermittelnden Behörden offenbar nie erreicht hatte, so der Mann.

Der Generalbundesanwalt soll den Verfassungsschützer und weitere Personen inzwischen befragt haben. Außerdem soll die Karlsruher Behörde nun Akten aus Mecklenburg-Vorpommern für weitere Ermittlungen herangezogen haben.

Eine Sprecherin des Landesinnenministeriums in Schwerin wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern und verwies stattdessen an den Generalbundesanwalt. Dort teilte ein Sprecher mit, man wolle sich nicht äußern.

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