Wegen mutmaßlicher russischer Spionage hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen drei deutsch-russische Staatsangehörige erhoben. Den Männern werde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München vorgeworfen, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.
Im Mittelpunkt der Anklage steht Dieter S., der gemeinsam mit einem weiteren der drei Angeklagten im April in Bayern festgenommen worden war. Der Anklage zufolge soll sich S. mit einem russischen Geheimdienstmitarbeiter über Sabotageaktionen auf deutschem Boden ausgetauscht haben. S. habe sich bereit erklärt, Sprengstoff- und Brandanschläge auf Industriestandorte sowie militärisch genutzte Infrastruktur zu verüben. Damit sollte laut den Ermittlern versucht werden, die aus Deutschland für die Ukraine geleistete Militärhilfe zu unterminieren.

Spionage:Kalter Krieg in Oberfranken
„Typisch deutsch“ sei Dieter S. gewesen, sagt der Hausmeister. „Da war nichts“, sagt die Schwester über Alexander J. Die Sicherheitsbehörden aber glauben, dass sie für Putin spioniert, womöglich sogar Anschläge geplant haben. Eine Spurensuche.
Zu den ausgespähten Anschlagszielen gehörten Einrichtungen der US-Streitkräfte, ein Verladebahnhof in der Oberpfalz sowie eine Werkzeugherstellerfirma. Die beiden Mitangeklagten halfen ihm spätestens ab März 2024, erklärte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Einige der ins Visier genommenen Objekte kundschaftete Dieter S. den Angaben zufolge vor Ort aus und fertigte Fotos und Videos an. Diese Informationen habe er dann dem russischen Geheimdienstler übermittelt. S. sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Für den zweiten Angeklagten war der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden. Der dritte Angeklagte ist auf freiem Fuß.
Der Fall hatte im April in Deutschland hohe Wellen geschlagen. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte deswegen auch den russischen Botschafter einbestellt. S. ist mittlerweile bereits angeklagt wegen des Verdachts, sich als Kämpfer einer bewaffneten Einheit der als ausländische Terrorvereinigung eingestuften „Volksrepublik Donezk“ angeschlossen zu haben.

