Angriff auf Connewitz:Ein JVA-Beamter unter Neonazis

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In der Nacht des 11. Januar zerschlugen Neonazis zahlreiche Schaufenster in Connewitz. (Foto: Peter Endig/dpa)
  • Der Prozess gegen einen Angeklagten, der an rechtsextremer Randale in Leipzig beteiligt gewesen sein soll, ist geplatzt.
  • Kersten H. erschien nicht vor Gericht - sein Fall ist heikel, weil er JVA-Beamter ist.
  • Sein Beamtenstatus hängt von dem Urteil vor dem Amtsgericht Leipzig ab - doch das Verfahren zieht sich seit einem Jahr hin.

Von Antonie Rietzschel, Leipzig

Marcus Pirk wartet. Er ist Richter am Amtsgericht Leipzig. Es ist der 9. Januar, 10 Uhr. Auf der Tagesordnung steht ein Verfahren wegen schweren Landfriedensbruchs. Allein, es fehlen die beiden Angeklagten. Pirk beugt sich über das Mikro an seinem Tisch. Draußen auf den Fluren ist seine Stimme zu hören. Ein letzter Aufruf. Die Tür öffnet sich, ein Mann schlendert grußlos herein, pfeffert seinen blauen Aktenordner auf den Tisch, setzt sich.

Der Stuhl von Kersten H. bleibt leer. Sein Anwalt sagt, jemand habe H. telefonisch in seiner Kanzlei entschuldigt. Magen-Darm. Ein ärztliches Attest liegt jedoch nicht vor. Pirk schickt Polizisten los. Sie sollen den Angeklagten herbeischaffen. 45 Minuten später kommen sie allein zurück. Kersten H. ist nicht auffindbar.

"Sturm auf Leipzig"

Das Verfahren gegen ihn ist damit geplatzt. Schon wieder. Zweimal hat das Amtsgericht den Termin für das Hauptverfahren bereits verschieben müssen. Doch der Prozess stellt mittlerweile nicht nur die Geduld von Staatsanwaltschaft und Richter Marcus Pirk auf die Probe - er ist ein heikler Fall für das sächsische Justizministerium. Denn Kersten H. ist JVA-Beamter und soll an einem der schlimmsten Neonazi-Angriffe in Leipzig beteiligt gewesen sein.

In der Nacht des 11. Januar 2016 zogen 250 Neonazis durch das linksalternative Viertel Connewitz im Süden Leipzigs. Sie zertrümmerten Schaufenster, warfen Sprengsätze. Die Erinnerung an den "Sturm auf Leipzig" ist verblasst angesichts der jüngsten Ausschreitungen im Viertel, die eine Diskussion über linksextreme Gewalt, aber auch den Einsatz der Polizei ausgelöst haben.

Während die Tatverdächtigen aus dieser Silvesternacht derzeit in Schnellverfahren abgeurteilt werden, dauert die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse von 2016 bis heute an. 215 Verdächtige konnte die Polizei noch in jener Tatnacht festnehmen. Seit August 2018 läuft in Sachsen ein Prozessmarathon. Der Leipziger Staatsanwaltschaft zufolge wurden 76 Verfahren gegen 148 Beschuldigte noch gar nicht verhandelt.

Zu jenen, die bereits angeklagt wurden, zählen Hooligans, Mitglieder rechtsextremer Kameradschaften, Kampfsportler. Und Kersten H., der nach den Ausschreitungen jahrelang weiter als Gefängniswärter arbeitete. Trotz laufenden Verfahrens wurde er weiterhin in der JVA Bautzen und später in Leipzig eingesetzt, wie zunächst Recherchen von Tagesspiegel und des Leipziger Stadtmagazins Kreuzer zeigten. Demzufolge saßen dort zur damaligen Zeit mutmaßliche Mittäter von Kersten H. in Haft.

Als Beamter wäre H. verpflichtet gewesen, seine Vorgesetzten über die Ermittlungen zu informieren. Doch er schwieg. Der Staatsanwaltschaft Leipzig zufolge soll er bei seiner polizeilichen Vernehmung keine Angaben zu seiner Tätigkeit gemacht haben. Ein Fehler bei der Übernahme der Daten habe schließlich dazu geführt, dass H. ein Beruf zugeordnet wurde, den er vor seiner Tätigkeit als JVA-Beamter ausgeführt hatte. So fiel er nicht auf.

Haftbefehl gegen Gefängniswärter

Erst als H. für die Hauptverhandlung vor Gericht erscheinen sollte, informierte er offenbar seinen Anstaltsleiter. Das ergaben Recherchen der Leipziger Volkszeitung. So erfuhr auch das Justizministerium, damals unter Leitung des CDU-Politikers Sebastian Gemkow, erst im Dezember 2018 von dem Verfahren gegen Kersten H. Seit Januar 2019 ist er suspendiert und erhält weniger Bezüge. Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren. Dessen Ausgang hängt jedoch vom Urteil des Amtsgerichts ab.

In voran gegangenen Prozessen rund um den "Sturm auf Leipzig" bekamen die Angeklagten Haftstrafen von mindestens einem Jahr, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden. Bei einer entsprechenden Verurteilung würde H. seinen Beamtenstatus verlieren. Doch selbst bei einer geringeren Strafe wolle das Justizministerium juristische Schritte prüfen, um das Beamtenverhältnis aufzuflösen. Das kündigte zumindest ein Sprecher auf Nachfrage an.

Das Justizministerium will Kersten H. loswerden. Doch daraus wird erst mal nichts.

Marcus Pirk, Richter am Leipziger Amtsgericht, blieb am Donnerstagmorgen nichts anderes übrig als die im Fall Kersten H. geladenen Zeugen heim zu schicken und den für Ende Januar anberaumten Folgetermin abzusagen. Das Verfahren wird abgekoppelt und gesondert behandelt. Bis zu einem nächsten Termin können Monate vergehen. Das Amtsgericht hat jetzt Haftbefehl gegen Kersten H. erlassen. Nach dem Gefängniswärter wird nun gefahndet.

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