Angekündigte Ermittlungen:Die Bundesanwälte wissen sehr wohl Bescheid

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Der BND erklärte dem Generalbundesanwalt nur, was er schon Anfang August der Öffentlichkeit erklärte hatte: Hinter den NSA-Kürzeln würden sich seine Standorte im bayerischen Bad Aibling und in Afghanistan verbergen. Die Daten seien nicht von der NSA, sondern vom deutschen Auslandsnachrichtendienst erhoben und dann an die Amerikaner weitergeleitet worden. Dabei gehe es aber nicht um Daten von Deutschen in Deutschland, sondern von Ausländern "in Krisengebieten".

Dieses Dementi bedeutet nicht, dass keine Deutschen durch NSA und GCHQ abgehört wurden und werden. Es meint nur, dass deutsche Geheimdienstler nicht wissen, was in Deutschland passiert.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das für Spionageabwehr zuständig ist, setzte eine Prüfgruppe ein und ließ die durch Deutschland laufenden Kabelverbindungen überprüfen, um herauszufinden, ob die NSA oder die Briten hierzulande die Daten abzweigten. Es fand sich nichts, was den Verdacht hätte nähren können.

Wichtig für Ermittlungsverfahren

Die Bundesanwaltschaft kennt zudem das Ergebnis eines Gesprächs, das am 5. August 2013 der heutige Staatssekretär im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, und Spitzenvertreter des BND mit amerikanischen Kollegen führten. Der damalige NSA-Chef Keith Alexander und der oberste Geheimdienstchef James Clapper versicherten, dass "weder eine flächendeckende noch eine gezielte Überwachung deutscher Staatsbürger" stattfinde. Auch würden US-Einrichtungen in Deutschland nicht zum Zweck der Spionage gegen Deutsche genutzt. Das mag man glauben oder nicht - in den gescheiterten deutsch-amerikanischen No-Spy-Verhandlungen wollten sich die Vertreter der US-Dienste nicht auf eine Garantie festlegen lassen, sie spionierten hierzulande nicht.

Dass die NSA auch Deutsche abhört, wissen die Bundesanwälte sehr wohl, bisweilen profitieren sie in ihren Ermittlungsverfahren sogar davon. Hinweise der NSA führten zu Ermittlungen gegen terroristische Zellen in Deutschland oder gegen Firmen, die Material zum Bau von Massenvernichtungswaffen lieferten. Müsste Karlsruhe die weiße Fahne hissen, wenn ein Mitarbeiter der NSA angeklagt würde und die amerikanischen Dienste nicht mehr liefern wollten? Solche Diskussionen hat es im NSA-Fall in Karlsruhe, wo sich mancher Ermittler als politischer Staatsanwalt sieht, schon gegeben. Aber ein wahrer Freund muss den Freund doch immer vor echten Gefahren warnen.

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