Familienrecht:Menschen sollen Geschlecht und Vornamen im Pass leichter ändern können

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz Ende Juni. (Foto: Felix Zahn/IMAGO/photothek)

Das ist der zentrale Punkt des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes der Ampelkoalition. Es soll das Transsexuellengesetz ablösen, das viele Menschen als diskriminierend empfinden.

Von Leopold Zaak

Menschen sollen in Deutschland bald leichter ihren Vornamen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern können. Das ist der zentrale Punkt des Konzeptes für ein neues Selbstbestimmungsgesetz, das am Donnerstag Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt haben. Mit diesem Gesetz soll das Transsexuellengesetz abgelöst werden, das seit 1980 gilt.

Das Transsexuellengesetz wird von vielen Menschen als unzeitgemäß und diskriminierend empfunden. Es verletze seit Jahrzehnten die Würde von Transsexuellen, es pathologisiere sie und atme den Geist der 1970er-Jahre, sagte Paus. Nach der aktuellen Gesetzeslage kann man den Namen und den Geschlechtseintrag nur ändern, wenn vor Gericht zwei Gutachten vorgelegt werden können. Für diese oft sehr teuren Gutachten müssen intime Fragen beantwortet werden. Viele Menschen empfinden diesen Prozess als diskriminierend.

Nach dem geplanten neuen Gesetz soll die Änderung im Standesamt möglich sein. Im Pass wäre sie laut dem Eckpunktepapier für wenigstens ein Jahr gültig. Justizminister Buschmann sagte, damit erfülle man das Versprechen der Verfassung, dass alle Menschen ein Recht auf Selbstbestimmung haben.

Sind Minderjährige und ihre Eltern uneins, soll ein Gericht entscheiden

Wenn Minderjährige bis zum Alter von 14 Jahren ihre Einträge ändern möchten, sollen die Sorgeberechtigten eine Erklärung beim Standesamt einreichen. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings nur mit Zustimmung der Eltern. In Fällen, in denen Eltern sich mit ihren Kindern nicht einig werden, soll künftig das Familiengericht entscheiden. Im Eckpunktepapier heißt es dazu: "Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl - wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht - die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen."

Im neuen Gesetz soll ausschließlich die Änderung von Name und Geschlechtseintrag geregelt werden. Körperliche Maßnahmen wie zum Beispiel geschlechtsangleichende Operationen werden in dem Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt. Solche Maßnahmen würden weiterhin auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Auch soll es bei dem Gesetz unerheblich sein, ob es sich um transsexuelle, intersexuelle oder nicht-binäre Menschen handelt, die Vorname oder Geschlecht im Pass ändern möchten. Transmenschen fühlen sich nicht dem Geschlecht zugehörig, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. Intermenschen können nicht der medizinischen Norm aus männlichen und weiblichen Körpern zugeordnet werden, sondern bewegen sich in einem Spektrum dazwischen. Nicht-binäre Menschen haben weder eine männliche noch eine weibliche Geschlechtsidentität.

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