Eigentlich sollten die beiden Gesetzentwürfe noch vor Weihnachten im Bundestag verabschiedet werden. Doch die Ampelfraktionen hatten noch Redebedarf zu den Vorschlägen, wie Einbürgerungen beschleunigt und Abschiebungen effektiver ausgeführt werden sollen. Deshalb hatte sich der Zeitplan verschoben. Nun haben sie sich, wie aus einer knappen Meldung der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hervorgeht, geeinigt. Die wichtigsten Punkte der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung.
Einbürgerungen werden früher möglich
"Mit einem zeitgemäßen Staatsbürgerschaftsrecht erkennen wir endlich Lebensrealitäten an", sagt Grünen-Vizefraktionschef Konstantin von Notz. Dauerhaft in Deutschland lebende Menschen erhielten endlich echte Perspektiven: "Dafür verkürzen wir die Frist zur Einbürgerung auf fünf Jahre." Derzeit sind Einbürgerungen nach acht Jahren möglich.

Staatsangehörigkeit:Noch ein Härtefall für die Ampel
Grüne und FDP streiten um Reformen der Gesetze für Einbürgerung und Abschiebungen. Gerüchte, die Verhandlungen stünden vor dem Aus, weisen beide Seiten zurück.
Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass die Person den Lebensunterhalt aus eigener Kraft und ohne staatliche Hilfe bestreiten kann. SPD-Vizefraktionschef Dirk Wiese sagte der Nachrichtenagentur Reuters, man habe sich auf Ausnahmen etwa für Frauen der Gastarbeiter-Generation vereinbart. Für Menschen mit Behinderungen und Rentner im Sozialhilfebezug gebe es einen Ermessensspielraum. Der Punkt hatte zu den Streitpunkten unter den Fraktionen gehört, Grüne und SPD-Abgeordnete setzten sich für die Ausnahmen ein.
Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein. Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen automatisch den deutschen Pass erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Effektivere Abschiebungen
Abschiebungen sollen unter anderem dadurch erleichtert werden, dass der Ausreisegewahrsam von zehn auf bis zu 28 Tage ausgeweitet wird. Für Minderjährige soll dies nicht gelten, es sei denn, es handelt sich um Intensivtäter. Eine Abschiebung bei Ausreisepflichtigen in Haft muss nicht mehr angekündigt werden. Die Ausweisung von Schleusern wie auch von Mitgliedern krimineller Vereinigungen wird ebenfalls erleichtert.
Zu diesem Punkt hieß es vom Grünen-Vizefraktionschef von Notz, dass die Grünen "schmerzhafte Kompromisse eingehen" mussten. Es war diskutiert worden, ob Menschen, die in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam kommen, automatisch kostenfrei ein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt werden sollte. Auch die ausgeweitete Betretungserlaubnis für die Abholung eines abzuschiebenden Menschen stieß bei den Grünen auf Kritik. Geeinigt hat man sich nun darauf, dass ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird, aber erst, wenn der Betroffene in Gewahrsam genommen worden sei.
Seenotrettung nicht kriminell
Auch die von der Koalition vereinbarte Einschränkung von Asylbewerberleistungen sei mit im Paket. Wenn sich Verfahren hinziehen, sollen sie erst nach 36 statt derzeit 18 Monaten Anspruch auf ähnliche Leistungen wie in der Sozialhilfe erhalten. Die Koalitionäre hätten sich zudem gemeinsam auf eine gesetzliche Regelung verständigt, die eindeutig klarstelle, dass die Seenotrettung von Geflüchteten auch in Zukunft nicht kriminalisiert werde. Eine Passage im ursprünglichen Gesetzentwurf des Innenministeriums legte nahe, dass Menschen, die Migranten ohne Visum helfen, in die EU einzureisen, strafrechtlich verfolgt werden könnten.