Altersvorsorge:Zu jung für die Rente

Wer erheblich jünger ist als sein Partner, bekommt nicht die volle Betriebsrente. Das ist in Ordnung so.

Von Catherine Hoffmann

Die Arbeitgeber haben einen großen Spielraum, wenn es darum geht, die betriebliche Rente zu gestalten. Verglichen mit der gesetzlichen Rente ist ihr Spielraum sogar überraschend groß. Dazu gehört auch das Recht, die Auszahlung der Hinterbliebenenrente an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

Über eine dieser Voraussetzungen wird seit Jahren gestritten: die Altersabstandsklausel. Demnach hat der überlebende Ehepartner keinen Anspruch auf betriebliche Witwen- oder Witwerrente, wenn er erheblich jünger ist als der Verstorbene; oder ihm wird die Rente gekürzt. Solche Klauseln finden sich in vielen betrieblichen Versorgungsordnungen in Deutschland; sie sollen die finanziellen Risiken der Unternehmen begrenzen. Das wollte eine Witwe nicht akzeptieren, sie empfand die Klausel als diskriminierend und klagte. Das Bundesarbeitsgericht befand nun, dass die Altersregel in Ordnung ist.

Hätten die Richter anders entschieden, wäre es für die Firmen teuer geworden. Aber warum sollten sie jungen Witwen und Witwern jahrzehntelang Betriebsrenten überweisen? Wer einen deutlich älteren Partner heiratet, weiß, dass er einen Teil seines Lebens ohne ihn verbringen wird. Er sollte sich nicht darauf verlassen, im Alter durch die Rente des Partners versorgt zu sein, sondern eine eigene Rente ansparen.

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