Süddeutsche Zeitung

Altersversorgung:Mehr Menschen profitieren

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Die Koalition einigt sich auf eine Grundrente. Sie soll im Januar 2021 kommen - nicht bedingungslos, aber ohne Bedürftigkeitsprüfung.

Von Stefan Braun, Berlin

Der heftige Streit über die Einführung einer Grundrente scheint ein Ende gefunden zu haben. Am Donnerstag verschickte das Ministerium von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den dazugehörigen Gesetzentwurf zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien. Vorausgegangen war eine grundsätzliche Einigung des SPD-Politikers mit Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU). Sollte Heils Entwurf so durchs Kabinett gehen, wäre der ein Jahr währende Konflikt um die Ausgestaltung innerhalb der Koalition doch zu einem friedlichen Abschluss gekommen.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen von der Grundrente für langjährige Geringverdiener mehr Senioren profitieren als zuletzt geplant. Schon nach 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit sollen kleine Renten um einen Zuschlag erhöht werden. Dieser Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD ursprünglich als Bedingung 35 Jahre Beitragszahlung vereinbart. Heil aber warb bis zuletzt dafür, die für manche willkürlich gesetzte Grenze aufzuweichen.

1,4 Millionen Geringverdienern soll die Neuregelung helfen - die meisten von ihnen sind Frauen

Insgesamt sollen laut Heil nun rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Neuregelung profitieren, mehrheitlich dürften Frauen davon profitieren. Laut dem Gesetzentwurf sollen die Kosten im ersten Jahr rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Sie sollen vollständig aus Steuermitteln beglichen werden. Die Grundrente soll Anfang 2021 starten. Heil peilt eine "zeitnahe Kabinettsbefassung" an. Das heißt, er möchte den Entwurf wenn möglich noch diesen Monat durchs Kabinett bringen. Anvisiert ist der 29. Januar.

Wichtig ist, dass es die Grundrente zwar nicht bedingungslos geben wird, die vor allem von der SPD abgelehnte Bedürftigkeitsprüfung aber so nicht kommen wird. Prüfende und auszahlende Stelle wird die staatliche Rentenversicherung sein. Sie kennt alle Beitragsjahre und damit auch die errechnete Rentenhöhe. Bezieht der Betreffende beispielsweise durch Vermietung oder betriebliche Altersvorsorge zusätzliche Einnahmen, dann soll es auf all das einen Einkommensfreibetrag geben. Bei Alleinstehenden beträgt der Betrag laut Entwurf monatlich 1250 Euro, bei Paaren 1950 Euro. Nur wenn die sonstigen Einnahmen drüber liegen, werden sie auf eine mögliche Grundrente angerechnet. Überprüft wird das alles durch einen Datenabgleich mit den Finanzämtern.

Eine umfassende Vermögensprüfung entfällt. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf schreibt Heils Ministerium: "Niemand muss seine Wohnung oder sein selbst genutztes Haus verkaufen, um bei der Grundrente als bedürftig zu gelten."

Um plastisch zu machen, was die neue Regelung bedeutet, hat das Ministerium Beispielfälle durchgerechnet. So wird eine Floristin, die 40 Jahre gearbeitet und dabei tarifüblich verdient hat, künftig statt gut 528 Euro rund 933 Euro erhalten. Im zweiten Fall geht es um eine Frau, die in der DDR als Bauingenieurin arbeitete, nach dem Fall der Mauer aber den Job verlor und später verschiedene Anstellungen unterhalb ihrer Qualifikation hatte. Sie käme nach 39 Beitragsjahren mit Unterbrechungen nur auf 746 Euro - mit dem neuen Gesetz wären es 941 Euro.

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SZ vom 17.01.2020
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