Die „staatliche Gemeinschaft“ wacht darüber, dass Kinder in Deutschland gut groß werden können, heißt es im Grundgesetz. Das Jugendschutzgesetz regelt den Besuch von Gaststätten, Spielhallen und Filmvorführungen sowie die Ausgabe von Alkohol, Zigaretten und „Trägermedien“ mit jugendgefährdenden Inhalten. „Bildschirmspielgeräte“ durften demnach nur aufgestellt werden, wenn sie „Lehrprogramme“ bieten, DVDs mussten Label mit Altersfreigaben tragen. Schöne alte Welt.
Social MediaSollte Tiktok unter 16 Jahren verboten werden?
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Eine Petition mit fast Hunderttausend Unterzeichnern fordert eine strikte Altersgrenze für soziale Medien – wie schon für Alkohol und manche Filme. Andere Länder versuchen sich bereits an solchen Gesetzen. Was zeigen ihre Erfahrungen?
Von Jan Bielicki, Karin Janker, Oliver Meiler und Alex Rühle, München/Paris/Stockholm
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