Die Vorstellung, dass idyllische Landschaften von weniger idyllischen Windkrafträdern verschandelt werden, ist für viele Deutsche trotz Begeisterung für die Energiewende immer noch ein Graus. Einem Bericht der Welt am Sonntag zufolge sucht die Bundesregierung nun nach möglichen Anreizen für die Kommunen. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft demnach, ob die Betreiber der Anlagen verpflichtet werden können, an die betroffenen Städte und Gemeinden Abgaben zu zahlen. Der Profit für die Gemeinschaft soll die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen.
Nach WamS-Informationen soll es am Dienstag eine nichtöffentliche Expertenanhörung zu drei möglichen Varianten geben. So könnten die Kommunen beispielsweise das Recht erhalten, Konzessionen auf die Nutzung der Ressource Wind auf ihrem Gebiet auszusprechen. Ein Vorbild für eine derartige "Windnutzungsabgabe" findet sich bei den alten, schmutzigen Ressourcen. Im deutschen Bergrecht ist eine Förderabgabe für Erdöl, Erdgas und Edelmetalle vorgeschrieben.
Eine andere Möglichkeit für die Gemeinden wäre, nach dem Vorbild des "Wasserpfennigs" - einem Wasserentnahmeentgelt für Brunnenbetreiber - einen "Windpfennig" zu erheben. Dies würde einem Urteil des Bundesverfassungsgericht folgen, in dem die Zulässigkeit des Wasserpfennigs als "Vorteilsabschöpfungsabgabe" bestätigt wurde.
Eine weitere Alternative wäre die Erhebung einer Sonderabgabe. Die WamS berichtet von einem Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums Brandenburg, wonach diese etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde oder etwa 2000 Euro pro installiertem Megawatt Windkraft betragen könnte.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung vereinbart, die Kommunen besser an den Erträgen aus der Energiewende zu beteiligen. Das ist auch eine Reaktion darauf, dass eine spürbare Steigerung der Gewerbesteuer-Einnahmen durch Windenergieanlagen bislang ausgeblieben ist.