Altenpflege:Bundesweiter Tarifvertrag gescheitert

Altenpflege

Tausende Pflegekräfte hätten von dem bundesweiten Tarifvertrag profitiert.

(Foto: Tom Weller/picture alliance/dpa)

Kein Ende der Dumping-Gehälter: Verdi, einige Arbeitgeber und Arbeitsminister Heil wollten höhere Mindestlöhne in der Altenpflege durchsetzen - und scheitern an der Caritas.

Von Benedikt Peters und Henrike Roßbach, München/Berlin

Der bundesweite Tarifvertrag in der Altenpflege kommt nicht. Die Gewerkschaft Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hatten sich Ende Januar auf ein Regelwerk geeinigt, das höhere Mindestlöhne für ausgebildete Altenpfleger und für Hilfskräfte vorsieht. Ihr Plan sah vor, ihren Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklären zu lassen - dann hätte kein Pflege-Arbeitgeber in Deutschland mehr niedrigere Löhne zahlen dürfen. Das aber scheiterte am Donnerstag am Widerstand des Caritasverbands.

Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände - neben der Caritas auch die Diakonie - hätten dem Antrag beim Bundesarbeitsministerium zustimmen müssen, ihre Arbeitsverhältnisse sind vor einem Eingriff des Staates besonders geschützt. Gefallen ist die Entscheidung in der arbeitsrechtlichen Kommission des Caritasverbands, die zu gleichen Teilen aus Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern besteht - die Bezeichnungen entsprechen in der freien Wirtschaft Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Während die Dienstnehmerseite die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gerne unterstützt hätte, meldeten vor allem die Dienstgeber Bedenken an.

"Wir wissen um die Bedeutung unserer Entscheidung und haben sie uns deshalb auch nicht leicht gemacht", sagte Dienstgeber-Sprecher Norbert Altmann. Der von Verdi und der BVAP geschlossene Vertrag greife in das Tarifwerk der Caritas ein und schaffe Probleme, "die sich nicht lösen ließen", etwa bei der "Differenzierung der Entgelte" oder bei der Angleichung von Löhnen zwischen Ost- und Westdeutschland.

Welche Probleme das genau seien, erläuterte Altmann allerdings nicht. Darüber hinaus gebe es "grundsätzliche Bedenken". So bestehe etwa die Gefahr, dass die Pflegeversicherung und andere Kostenträger künftig nur noch die im Tarifvertrag festgehaltenen Mindestlöhne gegenfinanzierten, nicht aber höhere Entgelte, wie sie zum Teil bei der Caritas gezahlt werden. Außerdem gebe es Stimmen, die die kirchliche Mitbestimmung als Ganzes - den sogenannten dritten Weg - in Gefahr sähen. "Egal, ob man diese Meinung teilt oder nicht, mussten wir auch dies verantwortungsvoll in unsere Entscheidung mit einbeziehen."

Arbeitsminister Heil ist verärgert

Die Dienstnehmer-Vertreter der Caritas hingegen kritisierten den Beschluss. "Wir bedauern die mangelnde Solidarität der Caritas-Dienstgeber", sagte ihr Sprecher Thomas Rühl. "Ein allgemeinverbindlicher Tarif Altenpflege hätte für tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet." Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigte sich ebenfalls verärgert über die Entscheidung. Sie sei ein "bitterer Rückschlag" im Kampf um bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege, sagte er am Donnerstag in Berlin und sprach von einem "schlechten Tag" für die Pflegerinnen und Pfleger.

Der Tarifvertrag von Verdi und BVAP sah vor, dass das Entgelt für ausgebildete Pflegekräfte bis 2023 auf mindestens 18,75 Euro steigen sollte. Für Hilfskräfte hätte es mindestens 14,40 Euro geben sollen, das wären knapp zwei Euro mehr als der Mindestlohn, den die bisher zuständige Kommission vereinbart hat. Während die über 300 000 bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden angestellten Altenpflegerinnen und -pfleger schon jetzt vergleichsweise gute Gehälter bekommen, hätte der Tarifvertrag vor allem für Beschäftigte von privaten Anbietern deutliche Verbesserungen bedeutet. Diese zahlen oft deutlich schlechter.

Arbeitsminister Heil sagte weiter, er wolle sich nicht abfinden mit "unzureichendem Lohn und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege." Er kündigte an, die Pflegemindestlohnkommission neu zu besetzen, damit diese dann abermals höhere Lohnuntergrenzen, auch für Fachkräfte, festlegen könne. Das aber werde dauern. Er verwies deshalb auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der schon im Herbst Eckpunkte vorgelegt habe, damit die Refinanzierung aus der Pflegeversicherung grundsätzlich an die Existenz von Tarifverträgen gekoppelt werden soll.

Er erwarte, sagte Heil, dass aus diesen Eckpunkten nun zügig ein Gesetz werde. Das Thema solle man nicht "in weitere Legislaturperioden delegieren". Er selbst werde "weiterkämpfen". Altenpfleger müssten gerade in der Corona-Krise besonders viel schultern. "Wir können gar nicht überschätzen, was die Beschäftigten leisten", so Heil. Schon heute würden dringend mehr Kräfte gebraucht. "Damit mehr Menschen sich für diesen Beruf entscheiden, muss er aber attraktiver werden", sagte Heil, das bedeute bessere Arbeitszeiten, einen besseren Betreuungsschlüssel, "und diese Arbeit muss besser bezahlt werden". Die Bezahlung aber sei erfahrungsgemäß dort besser, wo es Tarifverträge gebe.

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