Die neue Partei von Ex-AfD-Chef Bernd Lucke darf nicht mehr die Abkürzung Alfa verwenden. Das hat das Augsburger Landgericht entschieden. Es urteilte damit zugunsten des Vereins "Aktion Lebensrecht für Alle", der sich ebenfalls Alfa abkürzt und deshalb wegen Namensgleichheit gegen die "Allianz für Fortschritt und Aufbruch" geklagt hatte. Der Verein tritt insbesondere gegen Abtreibungen ein und hat nach eigenen Angaben etwa 10 000 Mitglieder.
Luckes Partei drohe ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro, sollte sie die Bezeichnung Alfa weiterhin verwenden, erklärte der Sprecher des Gerichts. Die Partei will Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen. Einen entsprechenden Beschluss des Parteivorstandes bestätigte sein Sprecher.
Die Namensklage ist beileibe nicht die einzige Schwierigkeit, mit der Luckes Partei zu kämpfen hat. Bei den drei Landtagswahlen im vergangenen März hatte Alfa in Baden-Württemberg mit rund einem Prozent noch ihr bestes Ergebnis erzielt. Aufgeben wollen Lucke und seine Mitstreiter noch nicht. Auf ihrem Bundesparteitag am 4. Juni in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) will die Partei ihren Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2017 benennen.
Die "Allianz für Fortschritt und Aufbruch" war im Juli 2015 von ehemaligen AfD-Mitgliedern gegründet worden, die damals einen "Rechtsruck" der Partei beklagt hatten.