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Digitale Beweise:Innenminister wollen offenbar an Daten von Alexa und Co.

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Die Daten von Sprachassistenten sollen in Gerichtsprozessen ausgewertet werden dürfen. Doch es regt sich schon Protest.

Von den sogennanten "smart home"-Geräten wie Alexa und Co. ausspioniert zu werden, ist die Angst vieler. Bald könnten digitale Spuren, also Aufnahmen von internetfähigen Geräten in Privathaushalten, tatsächlich als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK) hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Solchen Spuren komme "eine immer größere Bedeutung" bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu, heißt es demnach in der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU). Das Bundesinnenministerium bestätigte außerdem, dass derzeit die rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden. Die Rechtsgrundlagen reichten im Moment nicht aus, um digitale Spuren auf die Art verwertbar zu machen, wie Ermittlungsbehörden sie benötigten. Es gebe zudem Datenschutzbedenken zu berücksichtigen.

Die Innenstaatssekretäre von Union und SPD haben sich dem RND zufolge in der vergangenen Woche in Berlin auf einer Vorkonferenz darauf verständigt, den Antrag Schleswig-Holsteins unterstützen zu wollen. Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa, die mit dem Internet verbunden sind, sammelten permanent wertvolle Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten.

Auch der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) unterstützt das Vorhaben. Für einen effektiven Kampf gegen Kriminalität sei es sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden die auf diesen Geräten gespeicherten Daten nicht verschlossen blieben, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin.

Ein Sprecher des Justizministeriums wies darauf hin, dass jeder, der sich Alexa in die Wohnung stelle, wissen müsse, dass natürlich die Gefahr bestehe, dass jemand mithöre. Die Daten seien da und könnten in vielerlei Hinsicht verwendet - und daher theoretisch auch von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt werden

Dabei wird der offizielle Umgang mit digitalen Daten im Zusammenhang mit Verbrechen immer wieder diskutiert. Erst im Mai gab es etwa eine Debatte über die die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem US-Cloudanbieter Amazon Web Services. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes sowie Politiker von FDP und Grünen befürchten, dass die Daten dort nicht ausreichend geschützt sind.

Die Innenminister tagen vom 12. bis 14. Juni in Kiel. Laut Medienberichten rechnen sie für ihre Pläne mit Widerstand von Datenschützern in Bund und Ländern.

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