Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Waffenbesitzkarte

Was Sportschützen nachweisen müssen, um Waffen kaufen zu dürfen.

Von Josef Kelnberger

Die Geschichte des deutschen Waffenrechts ist auch eine Geschichte verstörender Gewalttaten. Die Vorschriften für Erwerb, Aufbewahrung und Führen von Waffen und Munition wurden nach dem Amoklauf in Erfurt 2002 ebenso verschärft wie nach dem Amoklauf von Winnenden 2009. In beiden Fällen stammten die Täter aus dem Milieu der Sportschützen. Ein Sportschütze ist auch Adrian S., der am Freitag in Rot am See mutmaßlich sechs Verwandte erschoss; die Waffe hatte er offenbar legal dank einer Waffenbesitzkarte erworben. Die baden-württembergischen Grünen fordern deshalb, das Waffenrecht neuerlich zu überprüfen, denn seit Winnenden seien mehr als 80 Menschen durch Waffen von Sportschützen getötet worden. Grundsätzlich gilt: Wer eine Waffe führen, also in der Öffentlichkeit darüber verfügen will, braucht einen Waffenschein. Er wird an Privatleute nur selten vergeben. Davon zu unterscheiden ist die Waffenbesitzkarte; sie ist Voraussetzung, um eine Waffe zu kaufen oder aufzubewahren. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Jäger haben, um die Karte zu erhalten, ihren Jagdschein vorzulegen. Sportschützen müssen neben Bedürfnis, Sachkunde und Zuverlässigkeit auch ihre geistige Eignung nachweisen. Bei Bewerbern bis zum 25. Lebensjahr wird dafür in der Regel ein Gutachten verlangt.

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Quelle:
SZ vom 28.01.2020
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