Aktuelles Lexikon:Vorname

Wer die Reihenfolge seiner Vornamen ändern will, hat es künftig leichter. Wer ihn dagegen loswerden will, hat es schwer.

Von Magdalena Pulz

Endlich: Von November an kann man die Reihenfolge seiner Vornamen im Ausweis ändern lassen. Damit ist der Gesetzgeber nur konsequent. Seit drei Jahren wird der Rufname nicht mehr extra hervorgehoben, damit ist der erste Vorname automatisch der Rufname. Wenn nun aber jemand, der Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jakob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg heißt, lieber Sylvester als Karl-Theodor gerufen werden will? Dann ist das demnächst ohne viel Bürokratie möglich; es geht hier schließlich nicht nur um Geschmacksfragen, sondern auch um ein Stück Identität. Zwei oder mehr Vornamen sind in Deutschland alles andere als ungewöhnlich: 2017 bekamen 40 Prozent der Neugeborenen einen zweiten Vornamen. Bindestrichnamen wie Karl-Theodor sind übrigens ausgenommen von der Neuregelung, sie werden als ein Name gewertet. Und auch für Rapunzel, Schokominza und Sheriff, drei wirklich zugelassene Namen, ist alles gleich geblieben: Wer so einen Vornamen loswerden will, muss weiterhin einen guten Grund angeben und wohl bis zu 255 Euro zahlen. Ein guter Grund wären zum Beispiel Nazi-Assoziationen, wie bei Adolf. Wessen Eltern dagegen eine unpolitische Geschichtsbegeisterung haben, hat weniger Chancen: Theodosia bleibt Theodosia.

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