Aktuelles Lexikon:Verweis

Wenn Schüler für das Klima streiken, schwänzen sie den Unterricht. Wiederholungstäter müssen mit Strafe rechnen.

Von Anna Günther

Für diesen Freitag waren 1650 "Fridays for Future"-Kundgebungen weltweit und 200 in Deutschland angekündigt; Greta Thunberg, die seit Monaten gegen den Klimawandel demonstriert, ist nun sogar für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen. Dabei führt ihre Initiative an deutschen Schulen und Küchentischen zu Unfrieden: Die meisten Schüler schwänzen für die Demos den Unterricht. In Deutschland aber besteht die Schulpflicht; Schulen wie Eltern müssen sie durchsetzen. Die Demos stellen Schulen zudem vor einige Probleme: Was ist mit der Aufsichtspflicht? Wer haftet, wenn einem Schüler während der Demo etwas passiert? Drakonische Strafen haben die Demonstranten dennoch nicht zu befürchten. Wie Verstöße geahndet werden, regelt jedes Bundesland selbst. In Bayern muss Schwänzen bestraft werden. Wie, entscheiden die Schulleiter; Inspiration finden sie im Schulgesetz. Viele lassen nachsitzen oder Referate halten. Wiederholungstätern drohen Verweise, die in der Schülerakte vermerkt werden, aber nach einem Jahr verfallen. Mehrere Verweise ziehen einen Direktoratsverweis nach sich, doch nur bei Straftaten droht der Hinauswurf. In Berlin oder Nordrhein-Westfalen stehen dagegen unentschuldigte Fehltage im Zeugnis - und Verweise können sich sogar auf die Noten auswirken.

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