Aktuelles Lexikon:Vergleich

Wie Harvey Weinstein sich mit Klägerinnen einigt.

Von Anika Blatz

Unter einem Vergleich wird die Vereinbarung zur Beilegung einer streitigen Angelegenheit vor oder während eines Gerichtsprozesses verstanden. Weil sich der Kläger den Verzicht auf die weitere Beschreitung des Klagewegs üblicherweise etwas kosten lässt, ist oft etwas despektierlich von "Freikaufen" die Rede. Das liegt sicherlich auch daran, dass es meist nur von Prominenten und großen Unternehmen geschlossene Vergleiche in die öffentliche Wahrnehmung schaffen - der VW-Konzern zum Beispiel, der nach dem Abgasskandal eine Vergleichssumme von mehr als 750 Millionen Euro an Kunden zahlt. Oder Harvey Weinstein, der seit März wegen Sexualverbrechen im Gefängnis sitzt und sich jetzt mit Dutzenden neuen Klägerinnen und dem Bundesstaat New York auf eine Vergleichszahlung von 18,8 Millionen Dollar geeinigt hat. In der Gerichtspraxis sind Vergleiche tatsächlich gar nicht selten und werden in Inhalt und Höhe ganz verschieden geschlossen. Auch die Beweggründe sind unterschiedlich. Mal wollen sich die Beteiligten einen kräftezehrenden Prozess ersparen, mal erhofft sich der Kläger mehr finanziellen Gewinn als bei einem Urteilsspruch - und sicherlich glaubt auch mancher Beklagte, so glimpflicher davonzukommen. Sich zu vergleichen, ist Kompromiss und Poker zugleich.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: