Aktuelles Lexikon:Traktorführerschein

Ein 13-Jähriger am Steuer eines Treckers - ist das erlaubt?

Von Marco Völklein

Es sollte ein ausgelassener Familienausflug werden - und endete als Unglück: Am Wochenende kamen im Allgäuer Ferienort Balderschwang zwei Kinder, zehn und 13 Jahre alt, ums Leben, als sie von einem Traktor überrollt wurden. Sie hatten sich zusammen mit einem dritten Kind in einen Ladekorb an der Front des Traktors gesetzt, als der Trecker über eine Bodenwelle holperte, wurden die Kinder laut Polizei hinausgeschleudert und von dem Fahrzeug überrollt. Am Steuer des Treckers saß ein 13-Jähriger. Das ist in ländlich geprägten Regionen nicht unüblich: In vielen Bauernfamilien müssen die Kinder mit anpacken - und das bedeutet auch, dass sie bei der Getreideernte auf dem Feld zum Beispiel einen Traktor samt Anhänger parallel zu einem Mähdrescher steuern, der vom Landwirt und Vater gelenkt wird. Nach Auskunft des Bayerischen Bauernverbands ist das rechtlich okay, ein Führerschein sei hierfür nicht nötig. Anders sieht es aus, wenn der Traktor über eine öffentliche Straße rollt. Dann braucht es eine gültige Fahrberechtigung. So gestattet etwa die Führerscheinklasse T das Fahren auch von großen Landmaschinen ab 16 Jahren, dann aber ist das Höchsttempo auf 40 Kilometer pro Stunde begrenzt. Um den Traktor mit bis zu Tempo 60 zu steuern, ist ein Mindestalter von 18 Jahren nötig.

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