Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Seegrenze

Eine an sich klare Linie, die weltweit Konfliktstoff bietet.

Von Simon Gross

Die Seegrenze ist die Fortführung der Landesgrenze eines Staates auf dem Meer. Doch was an Land meist einfach zu markieren ist, fällt auf dem Wasser deutlich schwerer: Wo hört das Hoheitsgebiet des einen Staates auf, wo fängt das des anderen an? Diese Frage haben die Vereinten Nationen 1982 mit dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) beantwortet. Darin ist geregelt, dass die Gebietshoheit eines Staates zur See hin stufenweise eingeschränkt ist. Innerhalb der Seegrenze - und damit innerhalb des Staatsgebiets - befinden sich vom Land aus betrachtet die inneren Gewässer und das Küstenmeer. Zwischen ihnen liegt die sogenannte Basislinie, von der aus das Küstenmeer 12 Seemeilen (circa 22 Kilometer) ins Meer reicht. Die darüber hinausgehenden Meereszonen gehören nicht mehr zum Staatsgebiet, Küstenstaaten haben dort aber noch eingeschränkte Rechte. Innerhalb der Anschlusszone (zwischen 12 und 24 Seemeilen von der Basislinie aus) darf der jeweilige Staat Kontrollen vornehmen, um zum Beispiel Verstöße gegen Zollbestimmungen zu verhindern. Innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone (bis zu 200 Seemeilen) darf ein Staat die natürlichen Ressourcen ausbeuten. Internationale Konflikte, wie jetzt zwischen Israel und Libanon, drehen sich immer wieder um diese Rechte.

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Quelle:
SZ vom 15.10.2020
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