Aktuelles Lexikon:Notstand

Ein Begriff, mit dem Regierungen vieles begründen.

Von joachim Käppner

Viele Staaten berufen sich bei ihren drastischen Einschränkungen der Freiheitsrechte im Kampf gegen das Coronavirus auf den Notstand. Gemeint ist ein Ausnahmezustand, der nur erfolgreich zu bekämpfen ist, wenn die Regierung Sonderrechte in Anspruch nimmt und die üblichen Rechte der Bürger beschneidet. Die Ausgangsbeschränkungen in Deutschland etwa widersprechen dem Recht auf Freiheit der Person, wie es in Artikel 2 des Grundgesetzes steht. Die meisten Staaten haben wegen des Coronavirus in der einen oder anderen Form den Notstand verhängt. Hier kommt es auf das Wie an. China hat keinen landesweiten Notstand ausgerufen und doch das Virus mit drakonischen Mitteln bekämpft, die in Demokratien oft verfassungswidrig wären. In der Bundesrepublik sind in Fällen inneren Notstands etwa durch Katastrophen die Länder zuständig. Sie können Hilfe vom Bund anfordern, etwa durch die Bundeswehr. Diese Länder rufen dann den Katastrophenfall aus. Einen Sonderfall bildet das Infektionsschutzgesetz von 2001, das Quarantäne, Ausgangsbeschränkungen bis hin zu kompletten Ausgangssperren zulässt. Theoretisch könnte auch die Bundesregierung den Notstand ausrufen, auf Basis der 1968 gegen massiven Widerstand erlassenen Notstandsgesetze. Das ist bisher aber noch nie geschehen.

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