Aktuelles Lexikon:Landesverweisung

Wie Italiens Innenminister Salvini die deutsche Kapitänin Rackete schnell loswerden kann.

Von Jacqueline Lang

Die Geflüchteten, die Carola Rackete in den Hafen von Lampedusa gebracht hat, könnten auch jetzt noch, da sie bereits auf europäischem Boden stehen, früher oder später zurück in ihr Heimatland abgeschoben werden. Ihre Zukunft ist noch ungewiss. Über das Schicksal der zunächst freigelassenen Sea-Watch Kapitänin Rackete indes soll bereits Anfang kommender Woche entschieden werden. Wenn es nach dem italienischen Innenminister Matteo Salvini geht, wird die 31-Jährige dann des Landes verwiesen. Einfach rausschmeißen würde er sie am liebsten. Anders als eine Abschiebung ist die Ausweisung keine Zwangsmaßnahme, sondern eine verwaltungsbehördliche Entscheidung per Dekret von oberster Stelle, dem Innenministerium. Im Fall von Rackete wäre das Salvini höchstselbst. Eine Ausweisung kann etwa dann angeordnet werden, wenn eine Person aus dem Ausland eine Straftat begangen hat oder durch sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes gefährdet erscheinen. Mit der Landesverweisung geht eine sofortige Ausreisepflicht ebenso einher wie ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. In der Regel ist die Ausweisung aus einem Land allerdings zeitlich begrenzt und gilt nicht auf Lebenszeit. Mit der Ausweisung wird der Betroffene aber zumindest auf Zeit zur persona non grata erklärt.

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