Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Istanbul-Konvention

Der völkerrechtliche Vertrag soll Frauen schützen.

Von Friederike Zoe Grasshoff

Am 1. August ist es sechs Jahre her, dass die Istanbul-Konvention des Europarats in Kraft trat. 13 Staaten hatten den völkerrechtlichen Vertrag im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet, mittlerweile sind es mehr als 40. Hinter dem Begriff steht ein Menschenrechtsabkommen gegen geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen, und es umfasst alle Ebenen dieser Gewalt: körperliche, sexuelle und seelische. Die Konvention erschöpft sich nicht in der Formulierung hehrer Ziele und guter Absichten, sondern verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Gesetze so zu ändern, dass Frauen besser geschützt werden; so muss etwa die Gleichstellung in den Verfassungen verankert werden, Notunterkünfte sollen eingerichtet, Opfer beraten werden. Deutschland etwa reformierte 2016 zunächst sein Sexualstrafrecht, bevor es die Konvention ratifizierte, im Februar 2018 trat sie hier schließlich in Kraft. Der polnische Justizminister teilte nun mit, die Konvention aufkündigen zu wollen, sie enthalte Bestimmungen "ideologischer Natur", die er für schädlich halte. Einer Studie der UN zufolge wurden 2017 allein in Europa mindestens 3000 Frauen von ihrem Partner oder einem Familienmitglied umgebracht. Experten warnen vor einem weltweiten Anstieg der Gewalt gegen Frauen während der Pandemie.

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Quelle:
SZ vom 28.07.2020
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