Aktuelles Lexikon:Integrationskurs

Die Kurse sollen Zuwanderern helfen - doch viele scheitern am Test.

Von Matthias Drobinski

Am 1. Januar 2005 trat in Deutschland ein neues Zuwanderungsgesetz in Kraft, das auch einen Schwerpunkt auf die Integration von Migranten legte. So wurde ein Integrationskurs für alle Neuankömmlinge Pflicht, "wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können". Die Kursteilnehmer sollen nach 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten das Sprachniveau B1 erreichen, also in einfachen Sätzen Erfahrungen und Ereignisse wiedergeben sowie Meinungen äußern und persönliche Briefe schreiben können. Weitere 100 Einheiten sollen bei ihnen "Verständnis für das deutsche Staatswesen wecken" und sie "zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigen". An den zum Teil schnell eingerichteten Kursen gab es immer wieder Kritik: Sie seien aus den Kursen für Spätaussiedler heraus entstanden und ungeeignet für Menschen mit geringer oder gar keiner Schulbildung, zudem werde die Qualität der Träger und des Unterrichts ungenügend kontrolliert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat das Konzept überarbeitet, mit begrenztem Erfolg, wie das Innenministerium auf eine Anfrage der AfD hin mitteilte: Von den 202 000 Teilnehmern des Jahres 2018 scheiterten 45 Prozent am Deutschtest; 2019 waren es noch 40 Prozent gewesen.

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