Aktuelles Lexikon:Hoheitsgewässer

Welche Befugnisse ein Staat auf dem Meer hat.

Von Dunja Ramadan

Die schier grenzenlose Weite des Meeres, die so manch ein Sommerurlauber derzeit bewundert, ist im Seerecht genaustens aufgeteilt und gehört zu den ältesten Regelungsbereichen des Völkerrechts. Das Seerechtsübereinkommen (SRÜ), am 10. Dezember 1982 in Montego Bay in Jamaika kodifiziert, legt die konkreten Befugnisse der Küstenstaaten fest. So ist das Hoheitsgewässer jenes Gebiet, das sich bis zu zwölf Seemeilen (etwa 22 Kilometer) vor der Küste erstreckt. Dort kann der Anrainerstaat sämtliche Hoheitsrechte für sich beanspruchen. In der sogenannten Anschlusszone (weitere 12 Seemeilen) kann er hoheitliche Rechte wie Zoll-, Steuer- und Einwanderungsbestimmungen ausüben und anschließend noch eine bis zu 200 Seemeilen breite Wirtschaftszone geltend machen. In der können Küstenstaaten etwa Fischvorkommen und Bodenschätze nutzen. Im Falle des von Iran festgesetzten britischen Tankers beruft sich London nun auf das Seevölkerrecht. Denn als iranische Revolutionsgarden die unter britischer Flagge fahrende Stena Impero festsetzten, befand sich der Öltanker in omanischen Hoheitsgewässern. In einem Brief an den UN-Sicherheitsrat bezeichnet London Irans Handeln als "illegalen Eingriff" und erwägt Sanktionen. Das Völkerrecht verlange, dass das Recht auf Durchreise nicht behindert werde, hieß es.

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