Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Geständnis

In Ermittlungsverfahren spielt es nicht mehr die Hauptrolle.

Von Annette Ramelsberger

Nur im Krimi ist das Geständnis der Schlusspunkt der Ermittlungen, so als wäre dann schon alles erledigt. Das ist es nicht, zumindest nicht im wahren Leben. Ein Geständnis kann auch falsch sein, zum Beispiel weil ein Verdächtiger den eigentlichen Täter schützen oder sich selbst einer Tat rühmen will, die er nicht begangen hat. Immer wieder machen solche falschen Geständnisse Furore, etwa als der Schauspieler Günther Kaufmann sich schuldig am Tod seines Steuerberaters bekannte und Jahre der Haft auf sich nahm, um seine Frau zu schützen. Ein Geständnis ist ein wichtiger Hinweis. Doch eigentlich geht die Arbeit dann erst los. Da wird überprüft, ob das alles plausibel ist. Ob der Geständige wirklich Täterwissen hat. Und ob es noch Helfer, Hintermänner und Mitwisser gibt. Das Geständnis ist heute nicht mehr die "Königin aller Beweismittel" wie im Mittelalter, wo es mit allen Mitteln erpresst wurde. Es wird heute vorausgesetzt, wenn sich die Prozessbeteiligten auf einen sogenannten Deal einigen, um das Verfahren abzukürzen und im Gegenzug eine geringere Strafe vereinbaren. Wird ein Angeklagter verurteilt, ohne dass er gestanden hat, gereicht ihm das in der Regel zum Nachteil: Oft muss er die volle Strafe absitzen, denn er gilt dann als uneinsichtig und hat damit eine schlechte Sozialprognose.

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Quelle:
SZ vom 30.03.2020
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