Aktuelles Lexikon:Generalversammlung

Die Resolutionen der 193 Staaten dieser Welt sind völkerrechtlich nicht bindend.

Von Anna Reuß

Die Generalversammlung, auch Vollversammlung genannt, ist das beratende Organ der Vereinten Nationen. Sie tritt jedes Jahr zu ihrer ordentlichen Jahrestagung am Hauptsitz in New York zusammen. Heuer findet das Treffen zum 75. Mal statt. Präsident der 75. Tagung der Generalversammlung ist Volkan Bozkir. Er ist der erste türkische Staatsbürger, der dem Gremium vorsitzt. Die Generalversammlung ist das einzige Organ, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind in der UN-Charta festgelegt: Sie kann die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffende Fragen erörtern sowie Empfehlungen an die Mitglieder oder den Sicherheitsrat - das wichtigste UN-Gremium - richten. Die Versammlung ernennt auf Empfehlung des Sicherheitsrats den Generalsekretär. Außerdem genehmigt sie den Haushaltsplan der Organisation. Eine weitere Aufgabe ist die Aufnahme neuer Mitglieder. Das jüngste und 193. Mitglied ist seit 2011 der Südsudan. Die Abstimmung folgt dem Prinzip one state, one vote: Jeder Staat, egal wie groß, hat eine Stimme. Das räumt vor allem den ärmeren Ländern besondere Macht ein. Es gilt die Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder. Die Resolutionen der Generalversammlung sind völkerrechtlich jedoch nicht bindend.

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