Aktuelles Lexikon:Frauenhaus

Es gibt etwa 400 solcher Zufluchtsorte. Oft sind sie überfüllt.

Von Meredith Haaf

Keine 20 Jahre alt ist das deutsche Gewaltschutzgesetz, mit dem Rechtssicherheit in Sachen häuslicher Gewalt geschaffen wurde. Bis dahin war die Frage, wie mit Gewalt in Beziehungen umgegangen wurde, vor allem richterliche Ermessenssache. Noch immer wird allerdings jede dritte Frau im Lauf ihres Lebens zum Opfer physischer oder sexualisierter Gewalt durch ein Familienmitglied. Für Notfallsituationen existieren in der ganzen Bundesrepublik rund 400 Frauenhäuser und Schutzwohnungen, in denen Betroffene und ihre Kinder ohne Anmeldung vorübergehend unterkommen. Das erste autonome Frauenhaus wurde 1976 in Westberlin gegründet, als es für eine Frau noch als Schande galt, ihren Ehemann zu verlassen. Heute werden die meisten Einrichtungen von Wohlfahrtsverbänden getragen. Häufig sind sie überbelegt und unterfinanziert: Etwa die Hälfte der Schutzsuchenden wird aus Platzmangel mindestens einmal abgewiesen. Damit verfehlt Deutschland ein wichtiges Ziel der völkerrechtlichen Istanbul-Konvention. Das Bundesfamilienministerium will nun mit einem Förderpaket über 120 Millionen Euro die Versorgung der Träger und Betroffenen verbessern. Es sollen auch mehr ambulante Hilfen entstehen, sodass bedrohte Frauen und ihre Kinder gar nicht erst das eigene Zuhause verlassen müssen.

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