Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Doktortitel

Kann man einen hoheitlichen Titel einfach zurückgeben?

Von Jutta Pilgram

Normalerweise ist ein Doktortitel etwas für die Ewigkeit. Er wird ins Klingelschild graviert, auf Visitenkarten gedruckt und darf als einziger akademischer Grad im Reisepass stehen. Wer den Titel tragen will, muss zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gelangt sein. Das dauert im besten Fall zwei bis fünf Jahre und manifestiert sich in Form eines Buches oder mehrerer gehaltvoller Aufsätze. Die Bewertung reicht von "summa cum laude" (mit höchstem Lob) bis "non rite" (ungenügend). Erst nach der Veröffentlichung der Arbeit ist das Verfahren abgeschlossen. Nur selten geht es in eine zweite oder dritte Runde, wie jetzt im Fall der Bundesfamilienministerin. Die Freie Universität Berlin hatte ihre Doktorarbeit mit der zweitbesten Note ("magna cum laude") bewertet und nach Plagiatsvorwürfen zehn Jahre später mit einer Rüge belegt. Jetzt ist unklar, ob das überhaupt geht. Eine Rüge bedeutet weder eine nachträgliche Herabsetzung der Note noch eine Aberkennung des Titels. Franziska Giffey will das Hin und Her nun abkürzen und freiwillig auf den Doktorgrad verzichten. Aber erlischt ein Titel, indem man ihn einfach zurückgibt? Die Verleihung sei "ein hoheitlicher Verwaltungsakt", sagt der Juraprofessor Klaus Ferdinand Gärditz, der nur "durch einen anderen Hoheitsakt aufgehoben" werden könne.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5117011
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 17.11.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.