Aktuelles Lexikon:Dienstwaffe

Eigentlich behalten Polizisten ihre Waffe bis zur Pensionierung.

Von Julian Hans

"Das hier ist mein Gewehr. Es gibt viele andere, aber dies ist meins. Mein Gewehr ist mein bester Freund!" Ein so inniges Verhältnis zur eigenen Waffe, wie es Stanley Kubrick in "Full Metal Jacket" inszeniert, dürfte unter deutschen Polizisten selten sein. Gleichwohl: Jeder Polizeibeamte besitzt eine persönliche Dienstwaffe, die er in der Regel bis zur Pensionierung behält. Dass derzeit elf Dienstwaffen der Bundespolizei als gestohlen oder verloren gemeldet sind, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, ist auch insofern bemerkenswert, als eigentlich jede Waffe auf ihren Träger registriert ist. Er kann sie in der Waffenkammer seiner Dienststelle aufbewahren oder mit nach Hause nehmen, nachdem er schriftlich versichert hat, dass er sie dort ordnungsgemäß verschlossen aufbewahrt. Im Dienst müssen Beamte der Bundespolizei in der Regel ihre komplette Ausrüstung tragen, dazu gehört neben der Uniform auch die P30 von Heckler & Koch, die vor zehn Jahren als Dienstwaffe eingeführt wurde. Neben Pistolen, die auf die Beamten persönlich registriert sind, stehen in den Dienststellen auch zusätzliche Waffen zur Verfügung. Wenn da eine fehlen sollte, schauen die Ermittler zuerst, wer zuletzt unterschrieben hat, dass die Waffe noch da ist. So zumindest ist es Vorschrift.

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