Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Basiskonto

In der EU hat jeder ein Recht darauf. Zu teuer darf es laut BGH nicht sein.

Von Markus Zydra

Alle Menschen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, haben Anspruch auf ein Basiskonto. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jeder Verbraucher - auch diejenigen mit geringen Einkommen - Finanzgeschäfte bei einer Bank abwickeln können, also beispielsweise Bareinzahlungen vornehmen, die Miete bezahlen und ihren Lohn erhalten. Die Kreditinstitute dürfen Kunden die Eröffnung eines Basiskontos nur unter ganz bestimmten Ausnahmebedingungen verweigern; etwa wenn der Kunde bereits bei einer anderen Bank ein Konto nutzt oder wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank verurteilt wurde. Gegen die Ablehnung kann der Verbraucher juristisch vorgehen. Auch die Kündigungsmöglichkeiten der Bank sind eingeschränkt. Gleichzeitig haben Inhaber eines Basiskontos, anders als beim Girokonto, meist keinen Überziehungsrahmen. Für die Kontoführung darf die Bank nur "angemessene Entgelte" erheben. Darüber, was "angemessen" bedeutet, hat nun der Bundesgerichtshof rechtskräftig geurteilt: In dem Fall hat die Deutsche Bank für Basiskonten eine monatliche Gebühr von 8,99 Euro verlangt. Das sei unangemessen. Die Banken dürften ihren Mehraufwand nicht allein auf die Inhaber der Basiskonten umlegen. Eine konkrete Obergrenze nannten die Richter aber nicht.

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Quelle:
SZ vom 01.07.2020
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