Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Bannmeile

Sie soll Verfassungsorgane vor dem Einfluss der Bevölkerung schützen.

Von Anika Blatz

Über den Schutz der "Bannmeile" des Bundestags wird seit Samstagabend in Deutschland debattiert, nachdem Corona-Demonstranten eine Absperrung durchbrachen und die Stufen des Reichstagsgebäudes hochliefen. Dabei ist der Begriff nicht ganz genau. Als Bannmeile im ursprünglichen Sinn wird ein Raum bezeichnet, innerhalb dessen Demonstrationen und andere öffentliche Versammlungen grundsätzlich verboten sind. Seit der Verabschiedung eines 1999 von der rot-grünen Koalition angestoßenen Gesetzes gibt es aber rund um den Bundestag genau genommen nur noch einen "befriedeten Bezirk". Demonstrationen und Versammlungen sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie die Arbeit des Parlaments nicht stören. Das Ziel bleibt jedoch gleich: Verfassungsorgane wie Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht, aber auch die Landesparlamente sollen geschützt werden, die gewählten Vertreter sollen ihrer Arbeit nachgehen können, ohne dass Druck der Bevölkerung sie beeinflussen könnte. In Deutschland geht die erste Bannmeile im politischen Sinn auf das Jahr 1920 zurück, als die Nationalversammlung nach dem Blutbad bei einer Arbeiterdemonstration vor dem Reichstag das Gesetz über die Befriedung der Gebäude des Reichstags und der Landtage erließ.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5015625
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 01.09.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.