Der innenpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), geht davon aus, dass die jüngste Affäre um die Vernichtung von Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit den Ermittlungen um die Zwickauer Terrorzelle ein neues NPD-Verbotsverfahren unmöglich macht.
"Das Material des Verfassungsschutzes, das dem Bundesverfassungsgericht in einem NPD-Verbotsverfahren vorgelegt wird, ist natürlich angreifbarer als früher", sagte Uhl der Berliner Zeitung. "Das macht ein Verfahren noch unwahrscheinlicher, als es vorher schon war. Es hat sich so gut wie erledigt. Es wird ja auch von keinem mehr ernsthaft betrieben."
Die Anwälte der NPD würden sich die Affäre zunutze machen, um die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes und seiner Quellen in Zweifel zu ziehen, sagte Uhl. Dem sei schwer zu begegnen.
Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl von V-Leuten in der NPD-Spitze gescheitert. Vor diesem Hintergrund hatten die Innenminister von Bund und Ländern im März 2012 beschlossen, bis spätestens Anfang April alle V-Leute in den NPD-Vorständen auf Bundes- und Landesebene abzuziehen.