Air Berlin:Kündigungen unwirksam

Erneut hat das Bundesarbeitsgericht Kündigungen bei der pleite gegangenen Fluglinie Air Berlin für unwirksam erklärt. Der Achte Senat begründete dies am Donnerstag in Erfurt mit Fehlern des Unternehmens. Das Kündigungsschutzgesetz schreibt eine Massenentlassungsanzeige vor, sofern Firmen mindestens 30 von 500 Arbeitnehmern kündigen wollen. Die Anzeige muss bei der Arbeitsagentur eingereicht werden, in deren Bezirk die Kündigungen sich auswirken. Air Berlin erstattete sie für alle Piloten in Berlin-Nord. Geklagt hatte unter anderem ein Pilot aus Köln. Fürs Kölner Personal aber hätte Air Berlin sich an die Agentur dort wenden müssen. Bereits vor zwei Wochen hatte das Gericht wegen einer fehlerhaften Anzeige Kündigungen für unwirksam erklärt. Dass die Kläger nun Geld bekommen, gilt in diesem Insolvenzfall als unwahrscheinlich.

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