Air Berlin:Kündigungen "unwirksam"

Die Kündigung von Piloten bei der pleitegegangenen Fluglinie Air Berlin war unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt entschieden. Geklagt hatten acht Piloten, die 2017 entlassen worden waren. Die Richter fanden, das Unternehmen habe die vorgeschriebene Massenentlassungsanzeige damals bei einer unzuständigen Niederlassung der Agentur für Arbeit erstattet. Die Vorinstanzen hatten Air Berlin recht gegeben. Mit Geld können die Piloten wegen der Pleite dennoch wohl nicht rechnen.

© SZ vom 14.02.2020 / de. - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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