Nach einem Antrag auf Haftbefehle gegen zwei Führer der afghanischen Taliban weisen die Machthaber aus Kabul die Vorwürfe aus Den Haag zurück. Die Absicht des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), die Taliban-Spitzen aufgrund massiver Beschneidung von Frauenrechten zu verfolgen, entbehre einer fairen Rechtsgrundlage, so das Taliban-Außenministerium auf der Plattform X. Der Chefankläger des IStGH, Karim Khan, hatte am Donnerstag einen Haftbefehl gegen den obersten Taliban-Führer Haibatullah Achundsada und den obersten Richter, Abdul Hakim Hakkani, beantragt. Khan wirft ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor – konkret die „Verfolgung aus Gründen des Geschlechts“.